Schlechtleistung des Arbeitnehmers


Von der Schlechtleistung spricht man, wenn der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.

Beispiel:

Arbeitnehmer Hurtig arbeitet unkonzentriert. Die von ihm gefertigten Einbauteile sind alle fehlerhaft und können nicht verwendet werden.

Das Gesetz kennt für den Arbeitsvertrag keine dem Gewährleistungsrecht im Kauf- oder Werkvertragsrecht entsprechenden Ansprüche.
Ein Minderung des Entgeltanspruchs findet bei der Schlechtleistung des Arbeitnehmers nicht statt.



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Stand: 10.06.2008


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