Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 14 - Kündigungsverbot

2.3. Kündigungsverbot

Grundsätzlich erklärt § 613a Abs. 4 BGB die Kündigungen die aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden für unwirksam. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs liegt dann vor, wenn dieser der tragende Grund und nicht nur der Anlass für die Kündigung ist.

Bestehen Ausnahmen ?

Ausnahmen bestehen bei Kündigungen aus anderen Gründen als des Betriebsübergangs. Darunter fallen Kündigungen aus

  • personenbedingten à (2.3.1.)
  • verhaltensbedingten oder à (2.3.2.)
  • betriebsbedingten Gründen à (2.3.3.)

2.3.1. Personenbedingte Gründe

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer auf Grund seiner persönlichen, gesundheitlichen oder fachlichen Qualifikation nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten künftig zu erfüllen. Gründe können sein,

  • mangelnde körperliche oder geistige Eignung
  • Arbeitsverhinderung wegen Haft
  • bei ausländischen Arbeitnehmern, Wegfall der Arbeitserlaubnis

2.3.2. Verhaltensbedingte Gründe

Trotz genügender Eignung verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten.
Darunter fallen

  • Verstöße gegen die betriebliche Ordnung, (Nichtbeachtung von Alkohol- und Rauchverbot)
  • strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Diebstahl im Betrieb)
  • Störung des Betriebsfriedens (tätliche Auseinandersetzung, wiederholte Unpünktlichkeit)

2.3.3. Betriebsbedingte Gründe

Betriebsbedingte Gründe liegen vor, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen entgegenstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn

  • der Arbeitnehmer nicht an einen anderen Arbeitsplatz desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann.
  • Absatzschwierigkeiten vorliegen
  • Ausbleiben von Krediten


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2008


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtKündigungOrdentliche Kündigung
RechtsinfosArbeitsrechtBetriebsübergang
RechtsinfosInsolvenzrechtArbeitsrechtBetriebsübergang
RechtsinfosInsolvenzrechtArbeitsrechtKündigung
RechtsinfosInsolvenzrechtUnternehmenssanierung