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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 14 - Kündigungsverbot

2.3. Kündigungsverbot

Grundsätzlich erklärt § 613a Abs. 4 BGB die Kündigungen die aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden für unwirksam. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs liegt dann vor, wenn dieser der tragende Grund und nicht nur der Anlass für die Kündigung ist.

Bestehen Ausnahmen ?

Ausnahmen bestehen bei Kündigungen aus anderen Gründen als des Betriebsübergangs. Darunter fallen Kündigungen aus

  • personenbedingten à (2.3.1.)
  • verhaltensbedingten oder à (2.3.2.)
  • betriebsbedingten Gründen à (2.3.3.)

2.3.1. Personenbedingte Gründe

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer auf Grund seiner persönlichen, gesundheitlichen oder fachlichen Qualifikation nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten künftig zu erfüllen. Gründe können sein,

  • mangelnde körperliche oder geistige Eignung
  • Arbeitsverhinderung wegen Haft
  • bei ausländischen Arbeitnehmern, Wegfall der Arbeitserlaubnis

2.3.2. Verhaltensbedingte Gründe

Trotz genügender Eignung verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten.
Darunter fallen

  • Verstöße gegen die betriebliche Ordnung, (Nichtbeachtung von Alkohol- und Rauchverbot)
  • strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Diebstahl im Betrieb)
  • Störung des Betriebsfriedens (tätliche Auseinandersetzung, wiederholte Unpünktlichkeit)

2.3.3. Betriebsbedingte Gründe

Betriebsbedingte Gründe liegen vor, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen entgegenstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn

  • der Arbeitnehmer nicht an einen anderen Arbeitsplatz desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann.
  • Absatzschwierigkeiten vorliegen
  • Ausbleiben von Krediten


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.



Stand: Juni 2026


Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


Das Referat Insolvenzrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Dr.-Cornelia-Stapff  

Dr. Cornelia Stapff

Dr. Cornelia Stapff betreibt unsere Rosenheimer Zweigstelle, steht Ihnen aber auch in München beratend zur Seite.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion in Augsburg war sie Produktmanagerin in einem technischen Fachverlag, später Vertragsjuristin bei der Fraunhofergesellschaft und der IHK München. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2016 kam sie schließlich zu FASP und ergänzt hier den Bereich Arbeit und Personal, Vertrags- und Gesellschaftsrecht.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Personal, einschließlich Kündigung, Kündigungsschutz und Kurzarbeit.

2020 hat Dr. Stapff den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Sie berät Geschäftsführer und Unternehmensinhaber bei vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie beim Kauf- oder Verkauf von Unternehmen- bzw. Unternehmensteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht
Lehrtätigkeit und Trainings
  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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