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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 13 - Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

2.2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Inhaber des Unternehmens erlischt. Es kommt zu einem Vertragspartnerwechsel mit dem Arbeitnehmer. Zu den Übergehenden Arbeitsverhältnisses zählen,

  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • Arbeiter und Angestellte
  • sowie leitende Angestellte.

Unwichtig ist dabei ob es sich um Voll- oder Teilzeitarbeit oder befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt. Von der Vorschrift, des § 613a BGB werden folgende Vertragsverhältnisse nicht erfasst:

  • Vertragsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer,
  • selbstständige Dienstverhältnisse (Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge und Beraterverträge),
  • Verträge mit freien Mitarbeitern,
  • Vertragsverhältnisse mit Handelsvertretern (Vgl. Commandeur/Kleinebrink, Betriebs- und Firmenübernahme, S.14).

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


Kontakt:


Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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