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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 13 - Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

2.2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Inhaber des Unternehmens erlischt. Es kommt zu einem Vertragspartnerwechsel mit dem Arbeitnehmer. Zu den Übergehenden Arbeitsverhältnisses zählen,

  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • Arbeiter und Angestellte
  • sowie leitende Angestellte.

Unwichtig ist dabei ob es sich um Voll- oder Teilzeitarbeit oder befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt. Von der Vorschrift, des § 613a BGB werden folgende Vertragsverhältnisse nicht erfasst:

  • Vertragsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer,
  • selbstständige Dienstverhältnisse (Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge und Beraterverträge),
  • Verträge mit freien Mitarbeitern,
  • Vertragsverhältnisse mit Handelsvertretern (Vgl. Commandeur/Kleinebrink, Betriebs- und Firmenübernahme, S.14).

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.



Stand: Juni 2026


Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


Das Referat Insolvenzrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Dr.-Cornelia-Stapff  

Dr. Cornelia Stapff

Dr. Cornelia Stapff betreibt unsere Rosenheimer Zweigstelle, steht Ihnen aber auch in München beratend zur Seite.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion in Augsburg war sie Produktmanagerin in einem technischen Fachverlag, später Vertragsjuristin bei der Fraunhofergesellschaft und der IHK München. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2016 kam sie schließlich zu FASP und ergänzt hier den Bereich Arbeit und Personal, Vertrags- und Gesellschaftsrecht.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Personal, einschließlich Kündigung, Kündigungsschutz und Kurzarbeit.

2020 hat Dr. Stapff den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Sie berät Geschäftsführer und Unternehmensinhaber bei vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie beim Kauf- oder Verkauf von Unternehmen- bzw. Unternehmensteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht
Lehrtätigkeit und Trainings
  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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