Restschuldbefreiung: Rechtsbehelfe des Schuldners
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Der Schuldner hat im Verfahren über die Erteilung der Restschuldbefreiung verschiedene Rechtsbehelfe:
-
§ 289 II InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.
-
§ 298 II InsO: Sofortige Beschwerde des selbständig tätigen Insolvenzschuldners gegen die Festsetzung des gem. § 295 II InsO abzuführenden Betrages (Fußnote).
-
§ 296 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode. - § 298 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Treuhändervergütung.
-
§ 303 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Restschuldbefreiung.
Sollte ein Rechtsmittel gegen eine insolvenzrechtliche Entscheidung nicht zulässig sein, so ist als Rechtsbehelf eine ,,Gegenvorstellung`` möglich, um eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung anzuregen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Stand: Mai 2026
Normen: § 289 II InsO, § 298 II InsO, § 295 II InsO, § 296 III InsO, § 298 III InsO, § 303 III InsO
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Selbständigkeit in InsolvenzRechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Restschuldbefreiung/ Versagung
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Restschuldbefreiung/ Einführung zur Restschuldbefreiung
Rechtsinfos/ Prozessrecht/ Rechtsmittel/ Beschwerde