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Restschuldbefreiung: Rechtsbehelfe des Schuldners

Der Schuldner hat im Verfahren über die Erteilung der Restschuldbefreiung verschiedene Rechtsbehelfe:

  • § 289 II InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.
  • § 298 II InsO: Sofortige Beschwerde des selbständig tätigen Insolvenzschuldners gegen die Festsetzung des gem. § 295 II InsO abzuführenden Betrages (Fußnote).
  • § 296 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode. - § 298 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Treuhändervergütung.
  • § 303 III InsO: Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Restschuldbefreiung.

Sollte ein Rechtsmittel gegen eine insolvenzrechtliche Entscheidung nicht zulässig sein, so ist als Rechtsbehelf eine ,,Gegenvorstellung`` möglich, um eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung anzuregen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: § 289 II InsO, § 298 II InsO, § 295 II InsO, § 296 III InsO, § 298 III InsO, § 303 III InsO

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