Restschuldbefreiung: Begleitung im gesamten Insolvenzverfahren
Viele Insolvenzschuldner unterliegen dem Irrtum, dass ihr Insolvenzverwalter (Treuhänder) die Aufgabe hätte, sie darüber zu beraten, was Sie tun müssen, um Restschuldbefreiung zu erlangen. Ein Insolvenzverwalter (Treuhänder) hatte diese Aufgabe gerade eben nicht. Insolvenzgerichte erfüllen diese Aufgabe ebenfalls nicht.
Wir beraten und vertreten Insolvenzgläubiger während des gesamten Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode gegenüber Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter, damit uns alle relevanten Schriftstücke zugestellt werden, und wir den Insolvenzschuldner stets darüber aufklären können, was er tun muss, um sämtliche Anforderungen und Obliegenheiten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Wir stehen Insolvenzverwaltern und Insolvenzgericht als Ansprechpartner im Interesse des Schuldners zur Verfügung, und sorgen dafür, dass der Insolvenzschuldner versteht, welche berechtigten Anliegen der Insolvenzverwalter (Treuhänder) hat und was er im Interesse seiner Restschuldbefreiung tun muss, um diese ordnungsgemäß zu erfüllen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025