Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Sonderumlage

Wenn die im Wirtschaftsplan angesetzten Kosten und Einnahmen unrichtig waren, durch neue Tatsachen überholt sind oder der Wirtschaftsplan aus anderen Gründen zum Teil undurchführbar geworden ist, werden die nunmehr benötigten Finanzmittel mit der Sonderumlage beschafft. Dabei handelt es sich rechtlich um einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeinschaft, der von den Wohnungseigentümern im eines Wirtschaftsjahres durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.