Brennecke & Partner Rechtsanwälte Logo

Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Sonderumlage

Wenn die im Wirtschaftsplan angesetzten Kosten und Einnahmen unrichtig waren, durch neue Tatsachen überholt sind oder der Wirtschaftsplan aus anderen Gründen zum Teil undurchführbar geworden ist, werden die nunmehr benötigten Finanzmittel mit der Sonderumlage beschafft. Dabei handelt es sich rechtlich um einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeinschaft, der von den Wohnungseigentümern im eines Wirtschaftsjahres durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.

 

Ihr Rechtsanwalt vor Ort:


Datenschutzerklärung


Anfrage

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige in die Verarbeitung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage ein. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden*

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.