Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümerversammlung/Beschlusskompetenz

Eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung ist nur in den Angelegenheiten möglich, über die die Wohnungseigentümer entweder nach den gesetzlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz oder auf Grund der Regelungen in der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung durch Beschluss entscheiden können. Das wird im WEG als Beschlusskompetenz bezeichnet, also die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft bzw. der Wohnungseigentümer, eigene Angelegenheiten durch Beschluss regeln zu können und zu dürfen.