Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Wasserrecht

Das Wasserrecht ist Teilgebiet des öffentlichen Rechts und hat die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand. Bewirtschaftung bedeutet in diesem Zusammenhang die Gestaltung von Gewässern, die Nutzung von Wasser als Betriebs- und Trinkwasser, zur landwirtschaftlichen Beregnung, zur Kühlung von Elektrizitätswerken oder für Wärmepumpen etc.

Die Aufgaben des Wasserrechtes sind das Wasser in seinem natürlichen Kreislauf und in allen Aggregatzuständen (Fließgewässer, stehende Gewässer, Grundwasser, Schnee, Eis, Dampf) vor nachteiligen Eingriffen zu schützen sowie eine Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven zu leisten.

Man kann das deutsche Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht unterteilen. In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besaß bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform nur die Kompetenz für die damalige Rahmengesetzgebung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.