Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Umweltrecht

Das Umweltrecht beinhaltet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Es ist kein scharf abgrenzbares Rechtsgebiet; der Ansatzpunkt ist jedoch der Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Ansätze der Vorgehensweise: so zum Beispiel die Minimierung der Einwirkungen auf das Schutzgut (Naturschutzgesetze, Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz) oder die Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.