Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Normenkontrolle

Mit dem Begriff Normenkontrolle wird die gerichtliche Überprüfung so genannten Rechtsnormen bezeichnet. Dabei wird überprüft, ob die konkrete Norm/Gesetzesvorschrift mit dem so genannten höherrangigem Recht vereinbar ist.

Als Unterformen der Normenkontrolle sind insbesondere die verfassungsrechtliche Normenkontrolle sowie die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle zu nennen. Beide Verfahren haben naturgemäß unterschiedliche Voraussetzungen, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen finden Sie in den Nachfolgendenbeiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.