Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Emissionshandel

Der EU-Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Die Europäische Union versucht damit das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel zu erreichen um die Globale Erwärmung zu verlangsamen. Der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel trat am 1. Januar 2005 in Kraft und fungiert als Vorreiter eines möglichen globalen Systems.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.