Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Baugarantieversicherung

Kommt es bereits während der Errichtung des Hauses zur Insolvenz des Bauträgers bleibt der Bauherr zunächst auf seinem halbfertigen Haus sitzen. Zwar wird sich sicherlich ein Nachfolgeunternehmen finden welches den Bau zum Abschluss bringen kann. Der Wegfall des Bauträgers ist aber mit erheblichen, oft nicht einkalkulierten, Zusatzkosten für den Bauherrn verbunden. So kommt es etwa zu einem erhebliche zeitverzögerten Bezug des Eigenheims. Oft muss auch die Finanzierung und Planung des Objektes neu aufgestellt werden. 

Der Bauherr hat unter anderem die Möglichkeit, sich über eine sog. Baugarantieversicherung abzusichern. Im Regelfall zahlt der Bauträger einen kleinen Prozentteil der Auftragssumme als Versicherungsprämie und die Versicherung . Im Gegenzug übernimmt diese die Garantie für den unverzüglichen Weiterbau des Objektes, falls das Bauunternehmen in die Insolvenz gerät.

Weitere INformationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Absicherung des Bauherrn bei Insolvenz des Bauträgers
 


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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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