Rechtsinfos/Prozessrecht/Befangenheit

Befangenheit ist im prozessrechtlichem Sinne die Frage nach der Neutralität des Entscheidenden. Sie wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn eine enge persönliche Beziehung des Richters zu einer Partei besteht. Weitere Beispiele können sein: Interessenwahrnehmung des Richters für eine Partei; unsachliche, abfällige, beleidigende oder höhnische Äußerungen des Richters über eine Partei.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit
 


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