Rechtsinfos/IT-Recht/Wartungsvertrag

Wer geschäftlich mit IT-Systemen arbeitet und insbesondere Kundendaten speichert oder verarbeitet, muss seine Systeme warten. Wenn der Verwender selbst kein "Fachmann" auf diesem Gebiet ist, muss er - nicht selten - so genannte Wartungsverträge mit professionnellen Unternehmen abschließen. Zum Teil bestehen sogar gesetzliche Verpflichtungen, Wartungsverträge zum Schutz der verwendeten Systeme abzuschießen. Das hat aber auch immer zur Folge, dass es zu rechtlichen Problemem führen kann: Welche Vertragstypen sind anwendbar; welche Rechte und Pflichten entstehen; was gibt es zu beachten, wenn es mal zum Crash kommt.

Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 

 

 




Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat IT-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Stuttgart

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Schindele begleitet IT-Projekte von der Vertragsgestaltung und Lastenheftdefinition über die Umsetzung bis hin zur Abnahme oder Gewährleistungs- und Rückabwicklungsfragen.

Tilo Schindele ist Dozent für IT-Recht und Datenschutz bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Seminare und Vorträge unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Praxistipps zum rechtssicheren Einsatz von E-Mails im Unternehmen
  • Rechtssicherheit im Internet: - Praktische Rechtstipps für Unternehmer von AGB über Disclaimer und E-Mails bis zu web2.0
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Vertragsschluss, Laufzeit und Umzug in Telekommunikationsverträgen


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Mail: tilo.schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de 
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