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Rechtsinfos/Berufsrecht/Betreuer

Bei der Betreuung handelt sich um staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,2 Millionen Bürger betroffen. Die "Betreuung" wurde in Deutschland 1992 durch das Betreuungsgesetz eingeführt. Das Ziel ist, Hilfe zu einem frei und selbstbestimmten Leben zu leisten.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.