Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht – Teil I


Autor(-en):
Matthias Keßler


Einführung

Beinahe jedes mittelständische Unternehmen verfügt über zu geringe finanzielle Mittel, um aus eigener Kraft Wachstumsstrategien verfolgen zu können oder die eigene Wettbewerbsposition dauerhaft stärken zu können. Daraus ergibt sich das grundsätzliche Erfordernis nach Fremdkapital. Hauptsächlich werden dazu Bankkredite in Anspruch genommen. Der Zugang zu Bankkrediten hat sich seit der Einführung des Ratings nach Basel II erschwert. Neben Bankkrediten existieren jedoch noch weitere alternative Finanzierungsmodelle, die im Rahmen dieser Artikelserie vorgestellt werden sollen.

Basel II

Mit der Umsetzung des als „Basel II“ bekannt gewordenen zweiten Baseler Konsultationspapiers im Jahr 2006 wurde der Zugang zu Bankkrediten, insbesondere für mittelständische Unternehmen erschwert.
Dies liegt darin begründet, dass die Kreditinstitute verpflichtet sind, bei der Kreditvergabe verstärkt auf die Bonität des Kreditnehmers zu achten. Insbesondere müssen die Banken je nach Bonität des Kreditnehmers und des sich daraus ergebenden Kreditrisikos ihre Eigenkapitaldecke anpassen. Je höher das Risiko beim Kunden, je mehr Rücklagen muss die Bank schaffen. Anders ausgedrückt, müssen die Banken abhängig von dem Ergebnis der Bewertung der Bonität des Unternehmens und dem sich daraus ergebenden Ausfallrisiko eine Risikokapitalrücklage in der entsprechenden Höhe bilden. Dies schlägt sich bei schlechter Bonität unmittelbar auf die Kreditkonditionen nieder, der Kredit wird mithin teurer.

Derartige Bewertungen innerhalb der Banken gibt es bei Kreditvergaben bereits seit langer Zeit. Allerdings wurden die Ergebnisse nur selten bekannt. Dies hat sich inzwischen etwas geändert und die Banken nutzen das "Argument" Basel II gerne zur Durchsetzung hoher Zinssätze oder zur Ablehnung ungewollter Engagements.

Rating nach Basel II

Die Prüfung, ob und unter welchen Konditionen einem Unternehmen ein Kredit gewährt wird, erfolgt im Rahmen von bankinternen Ratingverfahren. Unter Rating versteht man dabei, die Risikobewertung eines Kreditinstituts bei der Kreditvergabe. Diese Verfahren sind nicht einheitlich und können sich an unterschiedlichen Kriterien mit abweichenden Schwerpunkten orientieren. Im Ergebnis hat jede Bank ihr eigene Ratingverfahren. Allerdings muss das von der jeweiligen Bank eingesetzte Verfahren bankaufsichtrechtlich genehmigt sein.
Tatsächlich unterscheiden sich die Ratingverfahren und Gewichtungen innerhalb des Ratings der Banken erheblich, sodass sich beim Ratingergebnis verschiedener Banken Abweichungen und Unterschiede ergeben können. Bei der anwaltlichen Begleitung unserer Mandanten wegen unangemessener Veränderung der Kreditkonditionen werden daher die Ratinginhalte immer wieder zum Gegenstand der Beratung und Auseinandersetzung mit den Banken.

Die Beurteilungskriterien der Banken aufgrund der Vorgaben von Basel II sind im Grundsatz jedoch relativ ähnlich und beziehen sich regelmäßig auf die Bereiche:

  • Qualität des Managements
  • Betriebliche Verhältnisse
  • Branchen-, Markt- und Wettbewerbssituation
  • Wirtschaftliche Verhältnisse insbesondere Jahresabschlüsse
  • Bisherige Geschäftsbeziehungen und bisheriges Zahlungsverhalten

Das Ergebnis des Ratings erfolgt anhand genau definierter Skalen und reicht von AAA (höchste Bonität und geringstes Ausfallrisiko) über die Abstufungen AA+, AA, AA-, A+, A, A- über BBB+, BBB, BBB-, usw. bis zu D (ungenügende Bonität, Kreditnehmer bereits im Zahlungsverzug oder insolvent) oder von Bonitätsklasse 1 – 8 oder 1 – 10 oder 1a – 5 e oder A – C, je nach Bank oder Kreditinstitut.

Die für die jeweilige Bank relevanten Zahlen und Daten von kleineren und mittleren Unternehmen können von einem Wirtschafts- oder Steuerberater zusammengestellt werden. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vor der Herausgabe der Zahlen sich mit dem möglichen Ratingergebnis zu beschäftigen. Wenn die Zahlen erstmal herausgegeben wurden und der Bank vorliegen, kommt es regelmäßig zu Überraschungen bei dem kreditsuchenden Unternehmer. In dieser Phase nachzubessern ist regelmäßig schwierig und die Kundenbeziehung zur Bank wird unnötig belastet. Es empfiehlt sich daher, bei derart entscheidenden Vorgängen sich an einen erfahrenen Berater zu wenden, was insbesondere darauf spezialisierte Unternehmensberater sein können. Als Anwälte können wir Sie dabei durch unser Netzwerk unterstützen. Wenn das Investitionsvolumen eine Größe erreicht hat, bei der mit der Bank bereits individuelle Kreditkonditionen und Kreditbedingungen ausgehandelt werden können, begleiten wir Sie und Ihren Unternehmensberater bei der Vertragsgestaltung und den Verhandlungen über die Kreditbedingungen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich von einer Rating-Agentur im Vorfeld ein externes Rating erstellen zu lassen.
Nachteile von externen Ratings sind die dabei anfallenden Kosten und die Unklarheit auf die Aussagekraft im Hinblick auf ein späteres bankinternes Rating.
Vorteile von externen Ratings sind insbesondere die Bestimmung Standortes des Unternehmens und der daraus ableitbare Anstoß Veränderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu ergreifen.

Mit der Einführung des Ratings nach Basel II wurde es für mittelständische Unternehmen zwar schwieriger Kredite zu zinsgünstigen Konditionen zu bekommen, andererseits stellt ein positives Rankingergebnis eine verbesserte Verhandlungsposition mit der Bank dar. Denn ein positiv geratetes Unternehmen hat zwangsläufig eine hohe Bonität. Dies macht das Unternehmen somit für jede Bank zu einem interessanten Kunden. Aus diesem Grund ist für ein Unternehmen das Rating gerade im frühzeitig im Vorfeld einer Kreditaufnahme zu berücksichtigen, um gegebenenfalls durch bilanzielle Anpassungen und Einführung alternativer Finanzierungsformen die Ratingposition zu verbessern.

Aufgrund der dargestellten Entwicklung bei der Kreditvergabe im Zusammenhang mit dem Rating nach Basel II ist es vor allem für Unternehmen, die sich in einer Phase der Veränderung oder Neugründung befinden erheblich schwieriger geworden ein Kreditinstitut zu finden, das diesen Schritt begleitet.

Dies führt dazu, dass das Interesse an alternative Finanzierungsquellen zur Verbesserung der Liquidität und Eigenkapitalquote gewachsen ist, denn die Liquidität und die Eigenkapitalquote sind entscheidende Faktoren im Ratingverfahren. Dabei handelt es sich um Finanzierungsmodelle außerhalb des Bereichs der Kreditvergabe durch Banken. Aus der Nutzung alternativer Finanzierungsquellen ergeben sich für das Unternehmen Verbesserungen im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung und damit direkt auch auf das Rating-Ergebnis und somit auch auf neue Kreditkonditionen.

Zu nennen sind hier insbesondere,

  • Forderungsverkauf,
  • Leasing, sale-and-lease-back,
  • Private Equity sowie
  • die Förderprogramme von Bund und Ländern

Bei den staatlichen Förderprogrammen oder dem Forderungsmanagementgesellschaften herrschen enge Vorgaben, die einer individuellen Vereinbarung nur begrenzt zugänglich sind, sodass wir Sie in diesem Bereich nur über die mit diesen Geschäften verbundenen Risiken aufklären können. Wir können Sie als Anwälte jedoch insbesondere dort begleiten, wo es beim Leasing oder Private Equity um die Ausgestaltung der Verträge geht oder ein großes Volumen an Forderungen im Paket abgetreten werden sollen. Hier ist zur Abmilderung des für Sie damit verbundenen Risikos anwaltliche Hilfe unverzichtbar.


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Autor(-en):
Matthias Keßler


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
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Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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