Pressemitteilung 2008/08/12 +++ Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Reform der Zwangsvollstreckung vor

12.08.2008 (mw) - Der Bundesrat hat mit Datum vom 30.07.2008 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (Drucks. 16/10069) vorgelegt. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf für eine Reform, da das Zwangsvollstreckungsrecht noch maßgeblich von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts geprägt ist, wo Bank- und Immobilienvermögen selten war. Folgende Unzulänglichkeiten werden in dem Gesetzesentwurf zur Begründung der Notwendigkeit der Gesetzesänderung genannt:

- Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger setzen erst nach einem erfolglosen Fahrnispfändungsversuch und damit zu spät ein. Zudem sind sie auf Eigenangaben des Schuldners beschränkt.

- Die Vermögensverzeichnisse und das Schuldnerverzeichnis werden in Papierform geführt und lokal bei den einzelnen Vollstreckungsgerichten verwaltet. Dies führt zu hohem Verwaltungsaufwand bei den einzelnen Gerichten und behindert die Effektivität von Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers.

- Das Schuldnerverzeichnis in seiner derzeitigen Form ist zur Warnung des Rechtsverkehrs vor illiquiden Wirtschaftsteilnehmern nur bedingt geeignet, da seine Eintragungen lediglich auf der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen erfolglosen Fahrnispfändungsversuch oder auf dem Erlass eines Erzwingungshaftbefehls beruhen.


Der Bundesrat schlägt vor, dass die Möglichkeiten der Beschaffung von Informationen für den Gläubiger zu Vollstreckungsbeginn einsetzen sollen. Ergänzende Auskünfte wie zum Beispiel durch Gerichtsvollzieher sollen den Gläubiger wirkungsvoll stärken. Außerdem sollen die durch die moderne Informationstechnologie eröffneten Möglichkeiten zur Modernisierung des Verfahrens und zu einer Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses sollen besser ausgeschöpft werden.

Gesetzesentwurf (Drucks. 16/10069): Hier


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Stand: 2008/08