Pressemitteilung 2009/09/30 +++ Neues Patentrecht zum 01. Oktober 2009

mw - Das zum 01. Oktober 2009 neue Patentrecht vereinfacht und verbessert die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken und verkürzt den Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten.

Kernstück vom Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BGBl. I S. 2521) sind Verbesserungen beim sogenannten Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht nun zum Beispiel die Parteien nunmehr ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. Durch das neue Gesetzt soll auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof verkürzt werden, indem sich die Berufung darauf konzentrieren wird, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen.

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen wird vereinfacht. Diese Verfahren machen rund 80 Prozent aller Erfindungen aus. Nunmehr soll eine sog. Inanspruchnahmefiktion gelten: Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung.

 

Quelle: BMJ Newsletter 30.09.2009


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Stand: 2009/09