Pressemitteilung 2009/09/01 +++ BRENNECKE & PARTNER wächst - Bankrechtlerin Anja Uelhoff am Standort Hamburg

Zum 01. September 2009 hat sich die überörtliche Rechtsanwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER mit einem weiteren Partnerzugang verstärkt: Rechtsanwältin Anja Uelhoff ist am Standort Hamburg tätig und betreut Mandate in den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Vertragsrecht, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung, insbesondere Zwangsversteigerung und –verwaltung von Immobilien.

Rechtsanwältin Uelhoff studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Nach dem Referendariat am OLG Celle wurde sie im November 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. In den Jahren 1997 bis 2007 bekleidete sie als Prokuristin verschiedene verantwortliche Positionen in einer deutschen Großbank in Hannover und Hamburg. 1998 gründete sie neben ihrer Banktätigkeit die Kanzlei Uelhoff. Schwerpunkt der anwaltlichen Arbeit war und ist das Bank- und Kapitalmarktrecht. Den entsprechenden Fachanwaltskurs hat Rechtsanwältin Uelhoff mit Erfolg absolviert.

Durch die Spezialisierung und die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwältin Uelhoff in einer deutschen Großbank ist gewährleistet, dass die Anliegen der Mandanten sowohl unter rechtlichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal bearbeitet werden. Hierbei zahlt es sich für die Mandanten aus, dass Rechtsanwältin Uelhoff die Entscheidungswege von Banken aus eigener Anschauung kennt.

Rechtsanwältin Uelhoff berät den Mandanten bei Auswahl und Bestellung von Sicherheiten, überprüft bereits gestellte Sicherheiten auf Umfang und Wirksamkeit und zeigt ggf. bestehende Handlungsspielräume auf. Sollte es zu einer Inanspruchnahme der Sicherheiten kommen, hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Maßnahmen. Rechtsanwältin Uelhoff setzt sich aber auch dafür ein, dass Mandanten ihre Ansprüche gegen Banken aus fehlerhafter Anlageberatung wirksam geltend machen können. Zu den von Frau Rechtsanwältin Uelhoff betreuten Mandaten gehören auch Vertretungen im Rahmen Zwangsversteigerungen, z.T. auch auf Seiten von Banken.

Rechtsanwältin Uelhoff ist seit Mai 1998 Dozentin an der Frankfurt School of Management & Finance (früher Bankakademie e.V.) für das Fach „Recht“ sowie freiberufliche Autorin für die Hamburger Fernhochschule GmbH. Sie hält Gastvorträge, u.a. an der Universität Hamburg. Darüber hinaus wurde sie im Mai 2001 zum Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes ernannt und prüft seitdem im 2. juristischen Staatsexamen.


Rechtsanwältin Uelhoff ist mit ihrer langjährigen Bankberufspraxis eine perfekte Ergänzung für das Team Bankrecht bei BRENNECKE & PARTNER, das wir Ihnen kurz vorstellen möchten: Fachanwältin Cornelia Hübner aus Karlsruhe, Rechtsanwalt Andreas Albrecht gleichfalls aus Hamburg, und Marc Y. Wandersleben aus Hannover.

Rechtsanwalt Andreas Albrecht ist Fachanwalt für Steuerrecht. Auch er kennt als Bankkaufmann die Bankpraxis auch eigener Anschauung. Rechtsanwalt Albrecht ist schwerpunktmäßig tätig im Bereich der Unternehmensgründung und - umwandlung sowie in der Sanierung und Insolvenzberatung. Aufgrund dieser Fachkombination berät er umfassend im Bereich Bankrecht und führt Kreditverhandlungen mit Banken und Finanzämtern. Rechtsanwalt Albrecht begleitet Unternehmer bei der Gestaltung alternativer Finanzierungsformen, wie z. B. Genussrechte, Mezzaninkapital etc. Darüber hinaus berät er im Leasingrecht, führt Auseinandersetzungen mit Leasingbanken und entwirft Lösungen bis hin zum Markenleasing.

Rechtsanwältin Cornelia Hübner ist Fachanwältin Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen der Auseinandersetzung mit der Bank und anderen Finanzgebern. Cornelia Hübner berät und vertritt seit Jahren Bankkunden im Bankrecht, vor allem Unternehmer und ihre Ehe-/Lebenspartner, die in der Unternehmenskrise oder -insolvenz von der Bank aus Grundschulden oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden und Darlehensnehmer, deren Kredite von der Hausbank an fremde Institute verkauft wurden.

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben
 berät und vertritt als Wirtschaftsjurist Unternehmer und Privatpersonen bei bankenrechtlichen Fragestellungen und bei Rechtsfragen im Kapitalanlagerecht (auch Gründung von Fonds). Ferner berät er Existenzgründer und etablierte Unternehmer bei der Kapitalbeschaffung durch bankenunabhängiges Kapital (Mezzanine-Kapital, Genussrechtskapital, Privat-Equity) und Fördergelder.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2009/09