Pressemitteilung 2009/08/07 +++ Neues Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft

08.07.2009 MW – Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben.

Mit dem neuen Gesetzt will der Gesetzgeber den Verbraucherschutz verbessern. Über die bisher geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt. Nun dürfen Werbeanrufer ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucher bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert. Unternehmen, die Telefonakquise betreiben, sollten die neuen gesetzlichen Bestimmung daher beachten, Zumal auch mit einer Abmahnung von Wettbewerbern zu rechnen ist.

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz u.a. folgende Neuerungen vor:

• Verstöße gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
• Ein Werbeanruf ist nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
• Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
• Verbraucher können die am Telefon geschlossenen Verträge widerrufen. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

Nähere Informationen zum Thema sind erhältlich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:
www.bmj.bund.de/cold-calling

 


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 8/2009