Pressemitteilung 2008/10/01 +++ Neuer Gesetzesentwurf vorgelegt: "Ombudsmann" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

(mw) - Die Bundesregierung hat am 24.09.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.

Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant soll es demnach eine Schlichtungsstelle geben, bei der eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte gefunden werden soll. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher "Ombudsmann"- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen.
Die neue Schlichtungsstelle soll kostenlos in Anspruch genommen werden können. Der Unterschied zu den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern liegt in der gesetzlich garantierten Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren soll sowohl durch den Rechtsanwalt als auch vom Mandant beantragt werden können und ist für beide Seiten freiwillig.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich bereits im März dieses Jahres für die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle per Gesetz ausgesprochen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10/2008