Pressemitteilung 2008/03/06 +++ Bundesverfassungsgericht: Internetversteigerung von Rechtsrat ist zulässig

06.03.2008 (mw) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem am 4. März 2007 veröffentlichten Beschluss (Beschluss v. 19.2.2008 – 1 BvR 1886/06) klar gestellt, dass eine Versteigern von anwaltlichen Beratungsleistungen über ebay zulässig ist. Ein Verstoß dieser Form der Anwaltswerbung gegen Berufs- noch Vergütungsrecht läge nicht vor. Denn das Verbot der Werbung um ein konkretes Mandat sei genauso wenig verletzt wie das Verbot der Provisionszahlung eines Anwalts an Dritte. Das BVerfG folgte damit der Stellungnahme des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins (www.anwaltsverein.de).
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