Pressemitteilung 2007/07/23 +++ Neues Versicherungsvertragsrecht - Bundestag beschließt große Reform

(Hannover, 20.07.2007 (fm/mw) - Der Bundestag hat am 05.07.2007 die lang erwartete Reform des Versicherungsvertrsrechts beschlossen (BT-Drucksache 16/5862). Die Reform war erforderlich geworden, weil das aus dem Jahr 1908 stammende Gesetz nicht mehr den Bedürfnissen des modernen Verbraucherschutzes entsprach.

Rechtsanwalt Felix Meißner, Versicherungsrechtler der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER, fasst die entscheidenden Änderungen zusammen.

Nach dem derzeit geltenden Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verliert der Versicherungs-nehmer sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, wenn er grob fahrlässig Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zukünftig geht der Versicherungsnehmer bei einem grob fahrlässigen Verhalten nicht nicht mehr komplett leer aus, sondern es kommt zu einer Quotelung. Rechtsanwalt Meißner stellt heraus: „Mit der Reform hat der Gesetzgeber etwa das für den Versicherungsnehmer nachteilige „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ abgeschafft.“

Auch die vom Bundesgerichtshof ergangene Rechtsprechung zu Lebensversicherungsverträgen seien nun Gesetz geworden. So werden die Versicherten zukünftig an den Überschüssen und stillen Reserven, die die Versicherungen mit den Beiträgen erwirtschaftet haben, beteiligt.

„Die Reform führt zu der seit langem geforderten Stärkung der Rechte der Versicherungsnehmer“, so Rechtsanwalt Meißner. Begrüßenswert sei insbesondere, dass die Versicherer die Kunden vor Vertragsschluss besser aufklären müssen und das Beratungsgespräch dokumentiert werden muss.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz soll am 01.01.2008 in Kraft treten. Das neue Gesetz wird dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Auf laufende Verträge (Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen werden;) findet bis zum 31.12. 2008 altes Recht Anwendung. Danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht.

Das Gesetz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/5862 (PDF)

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 007/07


Gericht / Az.: BT-Drucksache 16/5862
Normen: VVG