Pressemitteilung 2007/07/23 +++ Neue Richtlinie für Vermittler von Versicherungen in Kraft getreten

Zum 22.05.2007 ist die lang erwartete Vermittlerrichtlinie in Kraft getreten. Vermittler von Versicherungen müssen nunmehr stregere Richtlinien bei der Beratung beachten. Auch die berufliche Qualifikation unterliegt nunmehr strengeren Ansprüchen.

„Mit der Vermittlerrichtlinie wird ein Zeichen zur Stärkung des Verbraucherschutzes gesetzt“, so Rechtsanwalt Felix Meißner, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER. Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, die sog. Freizeitvermittler, die die Branche zum Teil in Verruf gebracht haben, vom Markt zu nehmen.

Weiter Führt Rechtsanwalt Meißner aus: Mit dem neuen Versicherungsvermittlerrecht müssen Berater nunmehr eine Berufserlaubnis erwerben und hierfür eine Prüfung vor der Industrie und Handelskammer ablegen.

Damit die Qualität der Beratungsgespräche angehoben wird, müssen die Versicherungsberater jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Neu ist auch, dass die Berater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Leider lässt die neue Vermittlerrichtline aber auch Ausnahmen zu. So muss ein Berater z.B. keine Dokumentation über das Beratungsgespräches führen, wenn der Kunde hierauf verzichtet. „Hier ist für den Kunden Vorsicht geboten“, warnt Rechtsanwalt Meißner, und rät alle Kunden, dass sie aus Gründen des Beweises auf eine ausführliche Protokollierung des Beratungsgespräches bestehen.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de