Pressemitteilung 2007/07/05 +++ Geplante Urheberrechtsreform nimmt Gestallt an

Hannover (og/mw) - Der Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drucksache 16/1828 vom 15.06.2006) ist trotz deutlicher Kritik am 04.07.2007 im Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen worden.

Ziel der Reform ist, ein angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Der Gesetzgeber wahrt zwar weitgehend die Transparenz, in dem er Ausnahmeregelungen wie eine Bagatellklausel für illegalen Musikdownload oder eine Priviliegierung von Hoteliers für die interne Weiterleitung von Fernsehprogrammen vermied, er muss sich dennoch fragen lassen, ob die Reform den Anforderungen an eine Informationsgesellschaft gerecht wird.
Bedenklich erscheint Rechtsanwalt Dr. Olaf Griebenow, Urheberrechtlicher der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER, vor allem Einschränkungen für Bibliotheken, den Dokumentenbestand online zur Verfügung zu stellen. Hierzu führt er konkret aus: "Die Bereitstellung von digitalisierten Kopien wird deutlich erschwert bzw. erheblich teurer werden. Für den einzelnen Nutzer und die Recherchedienste wird dies zu einem Rückgriff auf Papierkopien und dem persönlichen Gang zur Bibliothek führen."

Die Reform widerspricht damit dem Bestreben öffentlicher Bildungsinstitute wie Schulen und Universitäten, die den schnellen Austausch von Informationen in Netzwerken anstreben.


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