Neue Richtlinie für Vermittler von Versicherungen in Kraft getreten

Zum 22.05.2007 ist die lang erwartete Vermittlerrichtlinie in Kraft getreten. Vermittler von Versicherungen müssen nunmehr strengere Richtlinien bei der Beratung beachten. Auch die berufliche Qualifikation unterliegt nunmehr strengeren Ansprüchen. Hierdurch sollen Missstände in der vorvertraglichen Beratung von Versicherungsverträgen beseitigt werden. Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, die sog. Freizeitvermittler, die größtenteils nebenberuflich als Versicherungsagenten tätig sind, vom Markt zu nehmen.

Mit dem neuen Versicherungsvermittlerrecht müssen Berater nunmehr eine Berufserlaubnis erwerben und hierfür eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (Fußnote) ablegen.

Um die Qualität von Beratungsgesprächen anzuheben, müssen die Berater neuerdings jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Ferner müssen die Berater eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Die neue Vermittlerrichtlinie lässt aber auch viele Ausnahmen zu. So müssen sich Berater, die schon länger am Markt tätig sind, nicht von der IHK prüfen lassen.

Auch bei der neu eingeführten Dokumentationspflicht gibt es Ausnahmen. So muss der Berater keine Dokumentation des Gespräches führen, wenn der Kunde hierauf verzichtet. Hier ist für den Kunden Vorsicht geboten. Wer eine Versicherung abschließen will, sollte unbedingt auf eine Beratung und eine ausführliche Protokollierung bestehen. Ergeben sich nämlich nachträglich Anzeichen einer Falschberatung, hat der Kunde wenig Möglichkeit, sich hiergegen zu wehren.


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Stand: Juni 2007


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