Negative Feststellungklage
Wer von einem Wettbewerber oder Nichtbewerber unrechtmäßig abgemahnt wurde, ist berechtigt gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Abmahnung rechtswidrig war. Die Klageart ist die negative Feststellungsklage.
Für jeden der abmahnt, liegt insofern ein weiteres rechtliches Prozessrisiko darin, dass der Abmahnungsgegner entsprechende Klage mit der jeweiligen Kostenlast erhebt.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Gewerblicher RechtsschutzRechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Insolvenzverfahren/ Feststellung
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Insolvenzverfahren/ Forderungsanmeldung/ Feststellung