Musterprotokoll zur Gründung einer GmbH und einer „Unternehmergesellschaft“
Seit Inkrafttreten der GmbH-Reform zum 01.11.2008 kann bei Neugründung einer GmbH (Stammkapital mind. 25.000 Euro) oder der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ein Musterprotokoll verwendet werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Neugründung dadurch beschleunigt, und Kosten eingespart werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Musterprotokolle. Das eine Muster ist für die Gründung einer Ein-Personen-GmbH bestimmt, das andere Muster für die Gesellschaftsgründung für maximal drei Gesellschafter. Die Musterprotokolle, welche den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste beinhaltet, bedürfen lediglich einer notariellen Beglaubigung.
Es ist folgender Hinweis zu erteilen: Erfolgt eine Gründung mit mehr als einem Gesellschafter, sollte dringend überlegt werden, ob die mit der Verwendung des Musters zu erzielende Kosteneinsparung das Risiko rechtfertigt, einen Gesellschaftsvertrag zu haben, der weder Gewinnverteilung noch das Ausscheiden von Gesellschaftern regelt. Spätestes wenn die ersten Einnahmen im jungen Unternehmen erwirtschaftet sind, sollte ein Rechtsanwalt mit der Verfassung eines „richtigen“ Gesellschaftsvertrags beauftragt werden.
Die Muster finden sich im neuen GmbH-Gesetz als Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG.
Die Muster stehen auch hier zum Download zur Verfügung:
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
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