Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?

Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?

Was der Vermieter im Rahmen des Mietverhältnisses zu tun oder zu lassen hat, ist oft Gegenstand von Streitigkeiten. Nunmehr hat der BGH am 15.10.08 (Fußnote) entschieden, dass der Vermieter nicht zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte verpflichtet ist.

Der Mieter klagte gegen seinen Vermieter auf Schadenersatz wegen eines Brandes, der sich in der Nachbarwohnung im Bereich der Kochnische ereignete. Der Mieter behauptete, der Brand sei durch einen technischen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube verursacht worden.

Der BGH verwehrte dem Mieter den geltend gemachten Schadensersatz. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen. Es sei zwar eine (Fußnote) vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Jedoch erstrecke sich diese Pflicht grundsätzlich auf alle Teile des Hauses. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht sind keine regelmäßigen Generalinspektionen vorzunehmen.

Veröffentlicht in: PamS vom 14.12.2008, "Rechtsanwälte informieren"


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Gericht / Az.: BGH vom 15.10.08; VIII ZR 321/07

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