Masterfranchisevertrag - Gestaltung und Prüfung von Masterfranchiseverträgen


Wenn ein Franchisesystem einem Franchisenehmer erlaubt, weitere Unterfranchisenehmer zu beschäftigen, also als Unterfranchisegeber tätig zu sein, wird dies Masterfranchise genannt. Oft wird eine derartige Masterfranchise für bestimmte Bundesländer oder ganze Staaten vergeben.
Rechtliche Probleme ergeben sich auch daraus, dass ein ausländischer Master Franchisegeber eine Masterfranchise nach Deutschland vergibt. Der vorgelegte Vertrag ist oft nicht mit dem deutschen Rechtssystem konform.

Wir entwerfen und gestalten Masterfranchiseverträge auf der Grundlage des deutschen Rechts
Wir prüfen Masterfranchiseverträge auf rechtliche Inkompatibilitäten zum deutschen Recht und erklären die Risiken für den Masterfranchisenehmer und den Masterfranchisegeber.
Wir beraten hinsichtlich der besonderen Probleme von Masterfranchiseverträgen, zum Beispiel hinsichtlich der Handhabung der Unterfranchiseverträge bei Beendigung des Masterfranchisevertrages oder die Risiken für den Franchisegeber bei Beendigung des Masterfranchisevertrages hinsichtlich des möglichen schlagartigen Verlusts des gesamten Franchisegebietes.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 30 - Sep - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.