Masterfranchisevertrag - Gestaltung und Prüfung von Masterfranchiseverträgen
Wenn ein Franchisesystem einem Franchisenehmer erlaubt, weitere Unterfranchisenehmer zu beschäftigen, also als Unterfranchisegeber tätig zu sein, wird dies Masterfranchise genannt. Oft wird eine derartige Masterfranchise für bestimmte Bundesländer oder ganze Staaten vergeben.
Rechtliche Probleme ergeben sich auch daraus, dass ein ausländischer Master Franchisegeber eine Masterfranchise nach Deutschland vergibt. Der vorgelegte Vertrag ist oft nicht mit dem deutschen Rechtssystem konform.
Wir entwerfen und gestalten Masterfranchiseverträge auf der Grundlage des deutschen Rechts
Wir prüfen Masterfranchiseverträge auf rechtliche Inkompatibilitäten zum deutschen Recht und erklären die Risiken für den Masterfranchisenehmer und den Masterfranchisegeber.
Wir beraten hinsichtlich der besonderen Probleme von Masterfranchiseverträgen, zum Beispiel hinsichtlich der Handhabung der Unterfranchiseverträge bei Beendigung des Masterfranchisevertrages oder die Risiken für den Franchisegeber bei Beendigung des Masterfranchisevertrages hinsichtlich des möglichen schlagartigen Verlusts des gesamten Franchisegebietes.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025