Markenrecht – Einführung – Teil 35 – Kosten der Markenanmeldung

9 Kosten der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist mit Kosten verbunden; welche hierfür anfallen, ist nachfolgend aufgelistet.

9.1 Kosten in Deutschland

Dem Kostenmerkblatt, welches über den Internetauftritt des DPMA (https://www.dpma.de/service/gebuehren/marken/index.html) abgerufen werden kann, können die jeweiligen Gebühren entnommen werden. Diese sind (Stand Juli 2016) für die Eintragung und die Verlängerung der Schutzdauer folgende:

Eintragungsverfahrenskosten
Anmeldung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- bei elektronischer Anmeldung € 290,00
- bei Anmeldung in Papierform € 300,00
- für eine Kollektivmarke € 900,00
Gebühr für jede Klasse ab der vierten Klasse
- für eine Marke € 100,00
- für eine Kollektivmarke € 150,00
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung € 200,00
Widerspruchsverfahren € 120,00
Verfahren bei Teilung einer Anmeldung € 300,00
Verfahren bei Teilübertragung einer Anmeldung € 300,00

Kosten bei Verlängerung der Schutzdauer
Verlängerung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- für eine Marke € 750,00
- Verspätungszuschlag € 50,00
- für eine Kollektivmarke € 1.800,00
- Verspätungszuschlag € 50,00
Gebühr bei Verlängerung ab der vierten Klasse
- für eine Marke oder Kollektivmarke je Klasse € 260,00
- Verspätungszuschlag je Klasse € 50,00
Sonstige Anträge
Erinnerungsverfahren € 150,00
Weiterbehandlungsgebühr € 100,00
Verfahren bei Teilung einer Eintragung € 300,00
Verfahren bei Teilübertragung einer Eintragung € 300,00
Löschungsverfahren
- wegen Nichtigkeit € 300,00
- wegen Verfalls € 100,00


9.2 Kosten in Europa

Folgende Gebühren fallen bei eine Eintragung oder Verlängerung der Schutzdauer bei einer EU-Marke an (Stand September 2017, https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/fees-payable-direct-to-euipo):

Eintragungsverfahrenskosten
Anmeldung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- bei elektronischer Anmeldung € 850,00
- bei Anmeldung in Papierform € 1.000,00
- für eine Kollektivmarke € 1.800,00
- für eine Unionsgewährleistungsmarke € 1.500,00
Gebühr für jede Klasse ab der dritten Klasse
- für eine Marke € 150,00
- für eine Kollektivmarke € 150,00
Widerspruchsgebühr € 320,00
Gebühr für nationale Recherchenberichte € 72,00
Kosten bei Verlängerung der Schutzdauer
Verlängerung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- für eine Marke in Papierform € 1.000,00
- für eine Marke elektronisch € 850,00
- für eine Kollektivmarke € 1.800,00
Gebühr bei Verlängerung ab der dritten Klasse
- für eine Marke je Klasse € 150,00
- für eine Kollektivmarke je Klasse €150,00
Zuschlagsgebühr bei verspäteter Zahlung 25% (max. € 1.500)
Gebühr für den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit € 630,00
Beschwerdegebühr € 720,00
Wiedereinsetzungsgebühr € 200,00
Umwandlungsgebühr € 200,00
Gebühr für die Eintragung einer Lizenz oder eines anderen Rechts an einer UM € 200,00
Gebühr für die Löschung der Eintragung einer Lizenz oder eines anderen Rechts € 200,00
Gebühr für die Änderung einer eingetragenen IM € 200,00
Gebühr für die Ausstellung von beglaubigten Kopien einer UM-Anmeldung, für die Ausstellung einer Ausfertigung der Eintragungsurkunde, oder für einen Auszug aus dem Register

unbeglaubigt: 10 €
beglaubigt: 30 €

Gebühr für die Akteneinsicht € 30,00
Gebühr für die Erteilung von Auskunft aus den Akten € 10,00
Gebühr für die Überprüfung der Festsetzung zu erstattender Verfahrenskosten € 100,00
Weiterbehandlungsgebühr € 400,00 Gebühr für die Erklärung der Teilung einer UM-Eintragung oder einer UM-Anmeldung € 250,00

9.3 Kosten international

Nachfolgend eine Übersicht über die anfallenden Gebühren für eine internationale Registrierung in den Ländern, die dem Madrider Markenabkommen zugehören (http://www.wipo.int/madrid/en/fees/sched.html, Stand Juli 2017). Auf der Homepage der WIPO befindet sich ein Gebührenrechner, der bei einer Anmeldung sehr hilfreich sein kann. Des Weiteren gibt es dort eine Tabelle mit Gebühren bei einer individuellen Einzelanmeldung in den jeweiligen Ländern.

Grundgebühr bei Anmeldung
- ohne Farbbestandteil SFr. 653,00
- wenn ein Teil der Marke farblich ist SFr. 903,00
- Zusatzgebühr pro Klasse über 3 Klassen SFr. 100,00
-Zusatzgebühr pro weiteren Staat SFr. 100,00
Gebühren bei fehlerhafter Anmeldung
- wenn die Waren und Dienstleistungen nicht
in Klassen eingeteilt sind
SFr. 77 + 4 pro Klasse über 20
- wenn die Klassifizierung falsch ist SFr. 20 + 4 pro falsche Klassifizierung
Nachträgliche Benennung von Klassen
- Grundgebühr SFr. 300,00
- jede weitere SFr. 100,00
Erneuerung der Schutzdauer
- Grundgebühr SFr. 653,00
- jede weitere SFr. 100,00
Verschiedene Aufzeichnungen
- komplette Übertragung einer IR-Marke SFr. 177,00
- teilweise Übertragung SFr. 177,00
- Änderung der Anschrift oder Name des Inhabers SFr. 150,00
- Eintragung einer Lizenz SFr. 177,00
Informationen, die die Aufzeichnungen betreffen
- detaillierter zertifizierter Auszug SFr. 155 + 10 für jede
Seite über 3
- einfacher zertifizierter Auszug SFr. 77 + 2 für jede
Seite über 3
- eine Beglaubigung SFr. 77,00
für jede weitere in der gleichen Anfrage SFr. 10,00
- Nachdruck oder Kopie der Veröffentlichung
der Marke pro Seite
SFr. 5,00

Zusätzlich sind noch Gebühren an das DPMA zu zahlen, da dort der Antrag zu stellen ist. Je nachdem, welches Formblatt benutzt wird, muss mit einer zusätzlichen Gebühr von 120,00 € bis 180,00 € gerechnet werden.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Markenrecht – eine Einführung“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Florian Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, (1. Auflage: ISBN 978-3-939384-22-9) und Constantin Raves, Rechtsanwalt, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, 2. vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-81-6.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen. 
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken,  dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten.  Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.

Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,    

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:

  • Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
  • Der Wert von Marken
  • Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
  • Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
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