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Mängeltabelle des EDV Rechts

Übersicht über die Rechtsprechung zum Mangelbegriff im EDV-Recht / Computerrecht Fehler in Hardware und Software

Es sei angemerkt, dass durch die schnelle technische Entwicklung der EDV manche - aber nicht alle - Urteile aus den 80´er Jahren bereits überholt und auf die heutigen Umstände nicht mehr anwendbar sind. Als der PC zu Beginn der 80´er Jahre auf den Markt kam, war dieser nur für wenige erschwinglich und dabei umständlich zu bedienen. Einige Probleme von damals sind für heutige Benutzer nicht mehr nachvollziehbar. Ebenso sind einige Urteile, die früher keinen Mangel annehmen wollten, durch die Veränderung des Stands der Technik nicht mehr haltbar. Ältere Urteile sind daher gerade im EDV-Recht kritisch zu betrachten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese Liste keine Gewähr für künftige Rechtsprechung ist und daher nur als Anhaltspunkt dienen kann. Sie finden Entscheidungen zu den folgenden Themen:

  • Benutzerfreundlichkeit
  • Bedienungsanleitung
  • Fehlerbehandlung
  • Geschwindigkeit
  • Softwarefehler / Programmfehler
  • Hardwarefehler
    a. System allgemein / Prozessor
    b. Festplatte
    c. Hauptspeicher
    d. Drucker
    e. Schnittstellenkarten / Modem / Monitor / Netzwerk / Akkus / Zubehör
  • Datensicherung

+ Mangel: Einträge, die mit einem "+" beginnen, stellen Beispiele für einen Mangel dar.

- Kein Mangel Einträge, die mit einem "-" beginnen, stellen Beispiele für mangelfreie Leistung dar.


Benutzerfreundlichkeit

Mängel sind:

+ Eingabe verschiedener Programmbefehle zur Nutzung eines Datensicherungsprogramms im Rahmen eines Warenwirtsschaftsprogramm, wenn diese Eingabe den insoweit nicht vorgebildeten Anwender überfordert. OLG Bremen, 20.3.1990-3U 33/89

+ Fehlende Benutzerfreundlichkeit von Anwendersoftware. z.B.:

+ fehlende Plausibilitätsprüfungen,

+ Fehlen der zurückweisenden Fehleingabe. LG Heilbronn, CR 1989, 603 (Fußnote); ähnlich LG Flensburg, CR 1988, 132 (Fußnote)

+ Fehlende Möglichkeiten eines Zugriffs auf eine installierte zweite Festplatte, wenn der Zugriff jedenfalls ohne Systemkenntnisse nicht möglich ist, die bei einem normalen Benutzer nicht vorausgesetzt werden können, und der Zugriff im gelieferten Handbuch auch nicht beschrieben wird. OLG Köln, 3.11.1995-19U 72/95, CR 1996, 288

+ Die Notwendigkeit häufigen Wechsels zwischen Anwenderprogramm und Betriebssystemebene. OLG Hamm, ECR OLG 81

+ Häufige Abstürze des Programms OLG Hamm, 30.11.1988- 30 U 201/86, NJW 1989, 2629

+ Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Standardprogramms getroffen ist unkomfortable Menüsteuerung und umständlicher Programmstart nur dann ein Fehler, wenn das Programm "völlig unbrauchbar" ist. LG Oldenburg, 24.4.1991- 12O 204/90, NJW 1992, 1771

+ Zeitdauer von 10 Sekunden zwischen Dateieingabe auf Tastatur und Wiedergabe auf Bildschirm bei Mehrbenutzerbetrieb, wodurch Fehlbedienungen verursacht werden können. LG Ravensburg, 31.5.1990-5O 1537/89, BB Beil.7, 1991, 12f

+ Wenn ein Mitgliederverwaltungsprogramm nicht zusätzlich auch nach den Vornamen suchen kann. OLG Köln, ECR OLG 256=CR 1998, 140

+ Nicht dem Stand der Technik entsprechende Bedienerfreundlichkeit. LG Köln, 10.7.1990-3O 166/89, MRC 1995, 118

+ Datenverlust bei Batteriewechsel im Notebook. LG Stuttgart, 19.11.1993-25O-532/92, MRC 1996, 25

+ Betriebsdauer von nur 40- 50 Minuten eines Laptop bzw. Raschere Erschöpfung der Batterien eines Laptop im Nichtbetrieb als im Handbuch angegeben. OLG Köln, 16.10.1992-19U 92/91, BB Beil.13, 1993, 11

+ Geringe Akkulaufzeit eines Notebooks, rasche Erschöpfung des Akkus im Nichtbetriebstatus. OLG Köln, 10.7.1992-19U 92/91, NJW-RR 1993, 950

Keine Mängel sind:

- Nicht vollständig in Deutsch abgefasste Dokumentation, wenn die grundlegenden, für die Inbetriebnahme des Rechners notwendige Informationen für den Laien in deutscher Sprache dargestellt werden. LG Koblenz, 27.4.1995-12S 163/94, NJW 1995, 942

- Fehlende Absicherung gegen Fehlbedienung bei Programmen der unteren Preisklasse. OLG Karlsruhe, 7.10.1983-15U 11/83, CR 1997, 292

- Fehlende Bildschirmhilfen, da sie allein dem Anwenderkomfort dienen LG Stuttgart, 16.7.1996, 17O 504/95 - Fehlende Absicherung gegen Fehlbedienung bei Programmen der unteren Preisklasse. OLG Karlsruhe, 7.10.1983-15U 11/83, CR 1997, 292

- Führung eines Arbeitsablaufes über vier Masken anstatt über weniger, wenn flüssiges Arbeiten durch den Maskenwechsel nicht beeinträchtigt wird. LG Heilbronn, 16.12.1993-1 KfH O 262/89, BB Beil.7, 1994

- Die Einsortierung von Umlauten hinter dem Buchstaben "Z" LG Heilbronn, Beil. Nr.7 zu BB 1994, S.7

- Leistungs- und Komforteinschränkungen stellen dann keinen Mangel dar, wenn sie der Kunde in seiner Eigenschaft als Computerfachmann als Einschränkung erkennen konnte (und er etwa einen möglichen Test unterlassen hat). Entscheidend ist hier , was der Kunde nach dem Inhalt der Kaufverhandlung als funktionsgemäßen Zustand erwarten durfte OLG Düsseldorf, 17.10.1985-6O 49/85, CR 1987, 173ff


Bedienungsanleitung

Mängel sind:

+ Fehlende Möglichkeiten eines Zugriffs auf eine installierte zweite Festplatte, wenn der Zugriff jedenfalls ohne Systemkenntnisse nicht möglich ist, die bei einem normalen Benutzer nicht vorausgesetzt werden können, und der Zugriff im gelieferten Handbuch auch nicht beschrieben wird. OLG Köln, 3.11.1995-19U 72/95, CR 1996, 288

+ Zu komplizierte Handhabung ohne Handbuch, unvollständiges Handbuch (Fußnote) OLG Köln, 3.11.1995-19U 72/95, CR 1986, 288

+ Hardwaredokumentation ohne Angaben zur Software-Installation LG Köln, MRC 1996, 12

Keine Mängel sind:

- Fehlende Bildschirmhilfen, da sie allein dem Anwenderkomfort dienen LG Stuttgart, 16.7.1996, 17O 504/95

- Nicht vollständig in Deutsch abgefasste Dokumentation, wenn die grundlegenden, für die Inbetriebnahme des Rechners notwendige Informationen für den Laien in deutscher Sprache dargestellt werden. LG Koblenz, 27.4.1995-12S 163/94, NJW 1995, 942


Fehlerbehandlung

Mängel sind:

+ Nicht ordnungsgemäße Fehlermeldung. OLG Köln, CR 1990, 715 (Fußnote)

+ Wenn ein Installationsprogramm auf einen Lesefehler beim Kopieren auf die Festplatte nicht reagiert. LG Köln, DuD 1997, 358

+ Das Überlaufen von Dateien wenn die Anlage dies nicht anzeigt oder denn Betrieb einstellt und es so zu Folgefehlern kommen kann. LG Duisburg, CR 1989, 494 (Fußnote)

Keine Mängel sind:

- Fehlende Bildschirmhilfen (Begründung: "da sie allein dem Anwenderkomfort dienen") LG Stuttgart, 16.7.1996, 17O 504/95 (Es erscheint fraglich, wie lange dies noch so gesehen werden kann. 1996 kam gerade Windows 95 auf den Markt. Mit der Durchsetzung von Windows 9x hat sich auch der Stand der Technik geändert. Heute dürften Bildschirmhilfen üblich und Stand der Technik sein.)

- Fehlende Absicherung gegen Fehlbedienung bei Programmen der unteren Preisklasse. OLG Karlsruhe, 7.10.1983-15U 11/83, CR 1997, 292


Geschwindigkeit

Mängel sind:

+ Lange Lauf- b.z.w. Wartezeiten aufgrund komzeptioneller Schwächen LG München, 25.1.1982-24U 141/88

+ Kompensation mangelnder Kapazität des Hauptspeichers dadurch, dass Anwendungsprogramme nicht wie vorgesehen interpretiert, sondern kompiliert werden. LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

+ Zu geringe Druckgeschwindigkeit, die den sinnvollen Einsatz der Anlage nicht zulässt; Antwortzeit von 5 Minuten zwischen Bildschirmausgabe oder 2 Sekunden zwischen Eingabe und Bildschirmwiedergabe. LG Ravensburg, 31.5.1990-5O 1537/89, BB Beil.7, 1991, 12 + Zu lange Ausdruckszeit bei Listen. LG Bielefeld, IuR 1986, 76

+ Zu langsames Antwortzeitverhalten. OLG Koblenz, Cr 1988, 463 (Fußnote)

+ Verzögerte Antwortzeiten bei Mehrplatzsystem bzw. Antwortzeiten über 6-10 Sekunden. LG Essen, 16.1.1986-43O 129/84, CR 1987, 428, 431

+ Ungewöhnlich lange Zugriffszeiten können einen Fehler darstellen. LG Karlsruhe, 9.12.1992-1 S 72/92, CR 1993, 499

+ Kompensation mangelnder Kapazität des Hauptspeichers dadurch, dass Anwendungsprogramme nicht wie vorgesehen interpretiert, sondern kompiliert werden.

+ Zeitdauer von 10 Sekunden zwischen Dateieingabe auf Tastatur und Wiedergabe auf Bildschirm bei Mehrbenutzerbetrieb, wodurch Fehlbedienungen verursacht werden können. LG Ravensburg, 31.5.1990-5O 1537/89, BB Beil.7, 1991, 12f

+ Kompensation mangelnder Kapazität des Hauptspeichers dadurch, dass Anwendungsprogramme nicht wie vorgesehen interpretiert, sondern kompiliert werden. LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

+ Langsame Festplatte, minderwertige, zu Störungen führende Bauteile im Rechner; von zwei Festplatten nur eine nutzbar, inkompatible Festplatte, nicht unbeträchtlicher Anteil fehlerhafter Blöcke auf Platte, LG Zweibrücken, 21.12.1983-6O 41/82DV-R 3, 307 (Bitte - nur weil es schnellere Festplatten gibt, ist nicht jede andere Festplatte zu langsam. Das Urteil stammt aus 1983 - als ein PC mit einem 8086 -Prozessor, 640 KB (Fußnote) Hauptspeicher und einer 10-Megabyte-Festplatte (Fußnote)


Softwarefehler / Programmfehler

Mängel sind:

+ erheblicher Mangel einer für ein großes Finanzdienstleistungsunternehmen angeschafften Branchensoftware, wenn das Programm zum Zeitpunkt der Installation bzw. Inbetriebnahme Ende 1999 noch nicht "eurofähig" ist (Fußnote). Ist Softwarelieferant nicht zu unentgeltlicher Nachrüstung bereit, muss der Besteller Software nicht abnehmen OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 19U112/01 (Fußnote)

+ Zeiterfassungsanlage für (täglichen) Gastronomiebetrieb, die für Wochenenden nicht die zur Zeiterfassung notwendige Zeitkappung durchführen kann. OLG Köln, 19.8.1992-19U 17/92, NJW-RR 1993, 566

+ Datenvolumen der kundenseitigen Anwendung passt (Fußnote) nicht auf den Speicher. LG Köln, 19,2,1986-23O 450/83, CR 1987, 508 + Fehlende Eignung, vereinbarungsgemäß berufliche Leistungen des Mieters des Systems abzurechnen BGH 19.2.1981-VIII ZR 259/80, DV-R 2, 78

+ Fehlende Absicherung gegen Datenverlust durch Erreichen der Kapazitätsgrenze eines Speichers; Hardware ohne Möglichkeit der Datensicherung LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

+ Wenn der Quellcode geliefert werden soll, dieser aber für einen Fachmann nicht verständlich und verwertbar kommentiert ist. AG Pforzheim, CR 1989, 497 + Wenn die Nutzbarkeit durch eine Sperre beeinträchtigt wird OLG Celle, NJW-RR 1993, 432 (Fußnote)

+ Häufige Abstürze des Systems mit ungeklärter Ursache OLG Köln 22.6.1988-13U 113/87, CR 1989, 391, 392f

+ Abspeichern leerer Sätze aufgrund zu langen Festhaltens einer Taste ohne Warnanzeige. OLG Hamm, CR 1990, 715 (Fußnote)

+ Falsche Ausdrucke bei Rechnungen oder nicht erstellbarer Auftragsbestätigung. LG München 1, CR 1987, 364 (Fußnote)

+ Wenn bei Arztprogrammen keine Quartalsabrechnung erstellt wird. BGH, NJW 1985, 129 (Fußnote) + Eine zu geringe Buchungskapazität wenn bei Vertragsabschluss über den Umfang notwendiger Buchungen gesprochen wurde. LG Siegen, CR 1986, 63(Fußnote)

+ Wenn ein Installationsprogramm auf einen Lesefehler beim Kopieren auf die Festplatte nicht reagiert. LG Köln, DuD 1997, 358 + Wenn ein Finanzbuchhaltungsprogramm nicht aus mehreren Rechnungen einen Scheckbetrag zusammensetzen kann. LG Bielefeld, 1989, 6 (7) (Fußnote)

+ Das Fehlen vereinbarter Bildschirmmasken. OLG Schleswig, ZIP 1982, 457 (Fußnote) (Fußnote)

+ Ein Lagerverwaltungsprogramm das bei der Suche nach Artikeln nicht die Artikelnummer anzeigt und Textfehler vorhanden sind. OLG Karlsruhe, CR 1988, 921

+ Das Überlaufen von Dateien wenn die Anlage dies nicht anzeigt oder denn Betrieb einstellt und es so zu Folgefehlern kommen kann. LG Duisburg, CR 1989, 494 (Fußnote)

+ Ein Programm auf der für seinen Einsatz vorgesehenen DV-Anlage wegen Speichermangels nicht lauffähig ist. OLG Karlsruhe, CR 19988, 921 + Wenn ein Programm Dateien und Grafiken, die mit gängigen Systemen erstellt worden sind, nicht verarbeitet werden. OLG Köln, NJW 1996, 1683 = OLG Report Köln 1995, 285 (Fußnote) + Häufige Abstürze des Programms OLG Hamm, 30.11.1988- 30 U 201/86, NJW 1989, 2629 + Programm mit fehlerhaftem Algorithmus, d.h. ein falsch rechnendes Programm ZAP 1991, Fach 6, S.125 (Fußnote)

+ Ein Funktionsmangel kann ferner der sog. Millenium Bug sein: die Unfähigkeit von Software und EDV-Anlagen, auf die Datumsumstellung zum Jahr 2000 zu reagieren die bis zur vollständigen Funktionsunfähigkeit der EDV und schwerwiegenden Fehlreaktionen führen kann. CR 1998, 248 / NJW 1999, 521 (Fußnote)

+ Abweichung der Anlage von der vertraglichen Vereinbarung und dem Stand der Technik OLG Karlsruhe, 30.9.1994- 15 U 89/94, CR 1995, 397

+ Wenn ein Mitgliederverwaltungsprogramm nicht zusätzlich auch nach den Vornamen suchen kann. OLG Köln, ECR OLG 256=CR 1998, 140

+ Wenn eine als Mehrplatzsystem bestellte Anlage nur als Einplatzanlage funktioniert OLG Köln, NJW-RR 1998, 1591

+ Nichteignung eines Filmrecorders für PCs, von Computerprogrammen erstellte Grafiken in Farbdias umzuwandeln. OLG Köln, 14.7.1995-19U 293/94, NJW 1996, 1683 (Dies bedeutet nicht, dass jedes Grafik- oder Videobearbeitungsprogramm auch Farbdias erstellen können muss !)

+ Wenn bei einem Grafikprogramm Schaffierungen auch dann vorgenommen werden, wenn diese unsinnig sind, etwa bei einer nicht geschlossenen Fläche. Gibt das Programm darüber hinaus keine Meldung aus, die Fläche sei nicht geschlossen, ist dies als Fehler anzusehen, denn die Möglichkeit, eine fehlerhafte Schraffur wieder zu löschen, sie für den Anwender ohne Nutzen, wenn er nicht erkennen kann, weshalb die Schraffur fehlerhaft ausgeführt worden ist. Auf solche Besonderheiten muss zudem im Bedienungshandbuch hingewiesen werden. OLG Köln NJW 1988, 2477, 2478

+ Bei einem Computersystem für Ärzte stellt es nach Auffassung des KG Berlin einen Mangel wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften dar, wenn auf Überweisungsformularen das maschinelle Ankreuzen bzw. Ausfüllen wesentlicher Teile des unteren Formularabschnitts nicht möglich ist, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur teilweise und vertrauensärztliche Berichte gar nicht ausgedruckt werden können, obwohl laut Leistungsbeschreibung alle nach der ärztlichen Behandlung benötigten Formulare wie z.B. Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Orginal ausdruckbar sein sollten. KG Berlin CR 1986, 643, 645

+ Programm, mit dem Kundenrechnungen in der Kfz-Branche erstellt werden, ist fehlerhaft, wenn der größte speicherbare Arbeitswert 99,90 beträgt, obwohl im Betrieb des Anwenders Arbeitswerte von über 100 vorkommen. OLG Stuttgart CR 1987, 230

+ Computeranlage muss ausserdem während eines Druckvorgangs Sicherung gegen Programmlöschung bei einer Abschaltung des Systems oder infolge eines Stromausfalls oder aufweisen. OLG Stuttgart CR 1987, 230

+ Wenn "ö"-Zeichen nicht auf dem Bildschirm ausgegeben wird und auch nicht ausgedruckt werden kann. Unerheblich, daß der Lieferant keine Zusicherung für die Möglichkeit des Ausdrucks eines "ö" gegeben hat. OLG Stuttgart CR 1987, 230 + Bei einem Programm zur Kundenverwaltung eines Gewerbebetriebs stellt es nach Ansicht des LG Kempten einen Fehler dar, wenn unzutreffende Mahnungen ausgedruckt und beim Ausdruck von Preisetiketten kein gerundeter Barzahlungspreis angegeben wird. LG Kempten CR 1988, 738, 740

+ Computerprogramm, das zu verteilende Warensendungen nach deren Inhalt und Adressen geordnet ausdrucken soll, ist fehlerhaft, wenn hierbei statt aller Umlaute Fragezeichen gedruckt werden, weil dieses Arbeitsergebnis für den Anwender infolge des großen Überprüfungsaufwand und der nicht unter allen Umständen gewährleistete Rekonstruierbarkeit wertlos sei. OLG München, 15.02.1989, 27 U 386/88, CR 1990, 646

+ Fehlende Robustheit gegenüber Bedienungsfehlern OLG Stuttgart, 23.12.1986-7 U, IuR 1989, 441

+ Unzureichende Speicherkapazität, insbesondere für vereinbarte Anwendung OLG Karlsruhe, 30.9.1993-15 U, CR 1995, 397

+ Keine Auslieferung von Orginaldisketten LG Stuttgart, 25.3.1994-12 O 251/93, MRC 1996, 18

+ Fehler eines Datenträgers, der zu Lesefehlern bei Programmanwendung führt (begründet nur Anspruch auf Lieferung eines neuen Datenträgers, nicht auf Wandlung) LG Köln, 13.2.1996-85O 76/94, BB Beil.19, 1996,8

Kein Mangel sind:

- Fehlende Absicherung gegen Fehlbedienung bei Programmen der unteren Preisklasse. OLG Karlsruhe, 7.10.1983-15U 11/83, CR 1997, 292 - Nichtansteuerbarkeit eines mit einem Netzwerk ausgelieferten Druckers von allem Arbeitsplätzen aus. OLG Düsseldorf, 19.5.1995-22U 118/94, CR 1995, 600

- Fehlende Bildschirmhilfen, da sie allein dem Anwenderkomfort dienen LG Stuttgart, 16.7.1996, 17O 504/95 - "Time Tick Error" und Setup-Fehler, möglich aber PVV-Haftung im Rahmen von Umrüstauftrag. LG Stuttgart, 31.5.1995- 5S 475/94, CR 1996, 29

- Das Vorliegen einer Programmsperre zum Schutz vor unbefugter Nutzung, wenn dadurch die Nutzbarkeit des Programmes nicht beeinträchtigt wird. Allerdings muss auf diese Sperre hingewiesen werden. BGH, NJW 1981, 2684f

- Wenn die von einer Scannerkasse mittels eines standarisierten Übertragungsprotokolls gelieferten Daten von einem (Fußnote) Warenwirtschaftsprogramm nicht verarbeitet werden. OLG Köln, OLG Report Köln 1998, 422

- Führung eines Arbeitsablaufes über vier Masken anstatt über weniger, wenn flüssiges Arbeiten durch den Maskenwechsel nicht beeinträchtigt wird. LG Heilbronn, 16.12.1993-1 KfH O 262/89, BB Beil.7, 1994

- Notwendigkeit der Anpassung eines Programmes, um Daten von einer online angeschlossenen Scanner-Kasse Daten zu empfangen und zu verarbeiten. OLG Köln, 16.12.1993-1KfH O 118/94,CR 1992, 468

- Entwicklungsrückstand eines Programmes gegenüber Konkurrenzprodukten. LG Köln, 22.10.1992-86O 103/92, CR 1993, 564

- Die Einsortierung von Umlauten hinter dem Buchstaben ,,Z`` LG Heilbronn, Beil. Nr.7 zu BB 1994, S.7


Hardwarefehler a. System allgemein / Prozessor

Mängel sind:

+ Elektronisches Steuergerät (Fußnote), das in eine Notstromanlage eingebaut werden soll, wenn möglicherweise übermäßige Toleranzbreiten eines Elektronikteils zu Betriebsstörungen führen können. OLG Düsseldorf, 22.12.1995-22U 180/95, CR 1996, 350

+ Pfeifton im Rechner LG München I, 29.11.1984-5 HKO 12218/84, CR 1987, 467ff

+ Reparaturanfälligkeit eines Rechners aufgrund unzureichender Staubfreiheit eines im Ladengeschäft zu betreibenden Rechners, die dem Anbieter bekannt war. OLG Köln, 26.10.1990-19 U 28/90, CR 1988, 467ff

+ Ein mit Betriebssystem und Compiler ausgestatteter Rechner muss so geliefert werden, dass er ohne weitere kundenseitige Anpassungs- oder Softwareinstallationsarbeiten in Betrieb genommen werden kann. LG München 1, Urt. v. 16.5.1991 7 O 23241/89, BB Beil. 10, 1992, 10; zitiert in Koch, Computervertragsrecht, 5. Aufl., Rdnrn. 150, 540 (Fußnote)

+ Wenn die Nutzbarkeit durch eine Sperre beeinträchtigt wird OLG Celle, NJW-RR 1993, 432 (Fußnote)

+ Häufige Abstürze des Systems mit ungeklärter Ursache OLG Köln 22.6.1988-13U 113/87, CR 1989, 391, 392f

+ Wenn der Coprozessor eine niedrigere Taktfrequenz als der Hauptprozessor hat OLG Stuttgart, ECR OLG 122 OLG Stuttgart, 15.12.1992- 6 U 169/92, MRC 1992, 22 (Durch technologischen Wandel veraltete Rechtsprechung. Bitte nicht auf heutige Fälle anwenden.)

+ Abweichung der Anlage von der vertraglichen Vereinbarung und dem Stand der Technik OLG Karlsruhe, 30.9.1994- 15 U 89/94, CR 1995, 397

+ Datenvolumen der kundenseitigen Anwendung passt (Fußnote) nicht auf den Speicher. LG Köln, 19,2,1986-23O 450/83, CR 1987, 508

+ Nach Auffassung des LG Saarbrücken stellt die volle und im Rahmen des Vertrags umfassende Verwendbarkeit eines Computersystems für die Zwecke des Anwenders eine zugesicherte Eigenschaft dar. Die notwendige Größe des Systems (Fußnote) sie vom Lieferanten durch Erarbeitung eines Mengengerüsts zu ermitteln. Hierzu müsse der Lieferant als Fachunternehmen die Bedürfnisse des Anwenders durch geeignete Fachleute erforschen. Derartige Erwägungen lassen sich jedoch eher im Rahmen der Prüfung einer Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten anstellen als bei der Prüfung eines Sachmangels. LG Saarbrücken DV-Rechtsprechung Bd.3 S. 285, 286

+ Fehlende Robustheit gegenüber Bedienungsfehlern OLG Stuttgart, 23.12.1986-7 U, IuR 1989, 441

+ Keine Auslieferung von Originaldisketten LG Stuttgart, 25.3.1994-12 O 251/93, MRC 1996, 18 + Unzureichende Tauglichkeit eines Prozessdatenterminals, unter kritischen Umweltbedingungen (Fußnote) eingesetzt zu werden. LG Nürnberg- Fürth, 27.3.1984-1 HKO 7228/82

+ "Thermo-Effekt" (Fußnote) OLG Köln, 22.9.1994-1S 121/91, CR 1995, 222

+ Thermoeffekte, also ein Überhitzen des Rechners mit Abstürzen als Folge. OLG Köln, 27.3.1998-19U 237/96 in JUR-PC Web-Dok., 133/1998

+ Ein in eine Notstromanlage eingebautes elektronisches Steuergerät (Fußnote) ist mangelhaft , wenn möglicherweise übermäßige Toleranzbreiten eines Elektronikteiles zu Betriebsstörungen führen können, außer dass der Teil seit Einbau längere Zeit störungsfrei gearbeitet hat. OLG Düsseldorf, 22.12.1995-22U 180/95, CR 1996, 350

+ Fehlende Absicherung gegen vorhersehbare Störimpulse aus dem Stromnetz bzw. gegen Spannungsdifferenzen. LG Darmstadt, 25.4.1986-15O 594/82, CR 1987, 432

+ Ausfall eines Gerätes aufgrund von Netzschwankungen (Fußnote) sofern es nicht mit notwendigen technischen Mitteln zur Verhinderung der Auswirkungen dieser Netz- Schwankungen ausgestattet wurde. LG Darmstadt, 25.4.1986-15O 594/82, CR 1987, 432

+ Ausfall des Datenmonitors für 20 Minuten. Löschen des Programms nach neuem Einschalten, verlorenen Cluster auf Festplatte. AG Suhl, 15.3.1994-1C 910/92, CR 1994, 407

+ Bei leichter Berührung ausfallender Rechner. AG Neuwied, 28.7.1987-14C 2157/86, MRC 1987, 13

+ Zugekaufte Zubehörteile zu einem Rechner, wie etwa eine Festplatte, weisen auch dann einen Mangel auf, wenn sie zwar als solche technisch einwandfrei, aber aufgrund eines betriebsbedingten Mangels des technischen Geräts (Fußnote), zu dem sie gehören, nicht nutzbar sind. AG Recklinghausen, 21.10.1987-15C 432/87, CR 1989, 496

+ Verwendung von Fremdkomponenten, wenn sich der Kunde dann an mehrere Hersteller wenden muss. LG Saarbrücken, 2.7.1987-1O 340/86, MRC 1987, 12 (Urteil heute sicher veraltet ! Kann nur noch gelten, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, Komponenten eines bestimmten Herstellers zu verwenden)

+ Kompensation mangelnder Kapazität des Hauptspeichers dadurch, dass Anwendungsprogramme nicht wie vorgesehen interpretiert, sondern kompiliert werden. LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

Keine Mängel sind:

- Gelieferte Anlage ist bereits drei Jahre alt; allein das Alter kann die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch oder den Wert nicht mindern oder aufheben. Alter stellt ohne Zusicherung der Fabrikneuheit keinen Mangel dar. Eine stillschweigende Zusicherung des Verkäufers dahingehend, dass ein dem neusten Stand entsprechendes Modell veräußert werde, kann nur angenommen werden, wenn der Käufer seine Erwartung zuvor als Grund seiner Kaufentscheidung deutlich zum Ausdruck gebracht. BGH, 28.2.1996- VIII ZR 241/94, NJW 1996, 1962 (Urteil wird auf Ladenkauf von Personalcomputern weniger anzuwenden sein - eher auf Kauf von grösseren oder spezielleren Systemen (Fußnote), hinsichtlich deren Fähigkeiten bestimmte Eigenschaften vereinbart wurden).

- Alter eines Gerätes, wenn hierdurch die vertraglich vorausgesetzten Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch, wenn ein gebrauchte Teil eingebaut wird, das aber eine längere Lebensdauer hat, als die voraussichtliche Nutzungsdauer der Hardware beträgt. LG Frankfurt, 19.9.1984- 3/12, CR 1996, 350

- Durch technische Weiterentwicklung bedingte Entwertung eines Systems. OLG Köln, 13.3.1978-7U 168/77, DV-R 3, 92

- Der Begriff "Vorführgerät" beinhaltet keine Angaben über das Alter und die Dauer der Benutzung eines Gerätes, sondern besagt nur, dass das Gerät noch nie an einen Kunden verkauft bzw. vermietet worden ist. LG Bonn, 16.9.1990-2O 134/80, DV-R 3, 95 - "Time Tick Error" und Setup-Fehler, möglich aber pVV-Haftung im Rahmen von Umrüstauftrag. LG Stuttgart, 31.5.1995- 5S 475/94, CR 1996, 29

b. Festplatte

Mängel sind:

+ Computervirus auf Festplatte LG Stuttgart, 22.5.1991-18O 109/80, MRC 1995, 105

+ Von zwei Festplatten nur eine nutzbar. Inkompatible Festplatte, nicht unbeträchtlicher Anteil fehlerhafter Blöcke auf Platte, langsame Festplatte, minderwertige, zu Störungen führende Bauteile im Rechner LG Zweibrücken, 21.12.1983-6O 41/82DV-R 3, 307

+ Ausfall des Datenmonitors für 20 Minuten. Löschen des Programms nach neuem Einschalten, verlorenen Cluster auf Festplatte. AG Suhl, 15.3.1994-1C 910/92, CR 1994, 407

+ Falsche Setup-Einstellung des Systems durch Händler mit der Auswirkung einer zu langsamen (Daten-) Transferrate LG Karlsruhe, 9.12.1992-1S 72/92, CR 1993, 499

+ Fehlende Möglichkeiten eines Zugriffs auf eine installierte zweite Festplatte, wenn der Zugriff jedenfalls ohne Systemkenntnisse nicht möglich ist, die bei einem normalen Benutzer nicht vorausgesetzt werden können, und der Zugriff im gelieferten Handbuch auch nicht beschrieben wird. OLG Köln, 3.11.1995-19U 72/95, CR 1996, 288

+ Wenn eine Festplatte nicht von der Firma hergestellt wurde, unter deren Firmenbezeichnung der Computer verkauft wurde, jedenfalls dann, wenn die Firmenbezeichnung als solche einen Wert darstellt. OLG Köln, ECR OLG 72 (Schönes Beispiel für eine durch technologischen und wirtschaftlichen Wandel veraltete Rechtsprechung. Bitte nicht auf heutige Fälle anwenden.)

+ Wenn ein Rechner vereinbarungsgemäß ohne Festplatte und Controller geliefert wird, aber mit einer gängigen Festplatte und einem hochwertigen Controller nicht lauffähig ist. OLG Köln, NJW-RR 1997, 557

+ Fehler eines Datenträgers, der zu Lesefehlern bei Programmanwendung führt (begründet nur Anspruch auf Lieferung eines neuen Datenträgers, nicht auf Wandlung) LG Köln, 13.2.1996-85O 76/94, BB Beil.19, 1996,8

+ Lieferung gebrauchter Festplatte, wenn Bestellung nur der Gattung nach, da hier fabrikneue Ware gemeint ist; Lieferung eines Rechners ohne Festplatte und Controller OLG Köln, 29.4.1996-19 U 50/96 n. v.

Keine Mängel sind:

- Minderkapazität einer Festplatte von 5 % LG Stuttgart, 29.11.1991- 19O 440/91, BB Beil. 7, 1994, 15

- Nur in Abhängigkeit von den Umständen: Kapazitätsverlust der Festplatte nach Formatierung von 15%. LG Stuttgart, 29.11.1991-19O 440/91, MRC 1995, 106

+ Geräteausfall aufgrund von Netzschwankungen von über 10% wenn der Anbieter mit diesen Schwankungen im konkreten Fall zu rechnen hatte. LG Darmstadt, 25.4.1986-15O 594/82, CR 1987, 432

c. Hauptspeicher Mängel sind:

+ Unzureichende Speicherkapazität, insbesondere für vereinbarte Anwendung OLG Karlsruhe, 30.9.1993-15 U, CR 1995, 397

+ Das OLG Düsseldorf vertritt die Meinung, es sei Sache des Herstellers einer mit einer frei programmierbaren Steuerungseinheit ausgerüsteten Maschine, die benötigte Speicherkapazität durch Zusammenstellung geeigneter Module zu erzielen. Auch müsse durch die Programmierung ausreichend Speicherkapazität verfügbar gemacht werden. OLG Düsseldorf CR 1996, 89

+ Fehlende Absicherung gegen Datenverlust durch Erreichen der Kapazitätsgrenze eines Speichers; Hardware ohne Möglichkeit der Datensicherung LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

+ Falsche Setup-Einstellung des Systems durch Händler mit der Auswirkung einer zu langsamen (Daten-) Transferrate LG Karlsruhe, 9.12.1992-1S 72/92, CR 1993, 499

+ Eine Abweichung in der Speicherkapazität von 640 KB zu 1 MB LG München 1, Urt. v. 16.5.1991 7 O 23241/89, BB Beil. 10, 1992, 10; zitiert in Moritz, Computerrechtshandbuch Abschnitt 42, Rn. 49 (Ein Fehlen von 360 KB Hauptspeicher ist heute sicher kein Mangel mehr - aber ein Fehlen von 36 % Hauptspeicher wird immer einer sein.)

Keine Mängel sind:

- Unzureichende Speicherkapazität, wenn Kunde die hierfür notwendigen höheren Aufwendungen nicht tätigte. LG Limburg, 16.9.1983, 4O 326/82, CW 1985, 65

d. Drucker

Mängel sind:

+ Zu enge Papierführung für Einzelformulare im Bereich des Druckkopfes; Fehlen einer Endlos-Formularführung bei einem Bürocomputer, das für Lohnabrechnungen vorgesehen ist OLG Frankfurt/Main, 23,11,1989-31U 37/82, DV-R 2, 94 (Heute für Laserdrucker überholt - Endlosformulareführung dürfte aber auch heute noch bei für derartige Anwendungen gekauften Nadeldruckern zum Lieferumfang gehören müssen)

+ Fehlende Endlosformularführung bei Bürocomputersystem, das für Lohnabrechnung eingesetzt werden soll. OLG Frankfurt/Main, 23.11.1982-5U 69/82, DV-R 2, 94 ff (Heute für Laserdrucker überholt - Endlosformulareführung dürfte aber auch heute noch bei für derartige Anwendungen gekauften Nadeldruckern zum Lieferumfang gehören müssen)

+ Druckbildschwächen eines Tintenstrahldruckers AG Bensheim, 10.12.1993-6C 342/93, CR 1995, 154

+ Linien im Druckbild eines Tintenstrahldruckers; Möglichkeit der Druckerunterbrechung nur durch Gerätabschaltung OLG Stuttgart, 3.9.1986-13U 214/85, CR 1987, 230

+ Fehlende Erweiterungskarte für Laserdrucker LG Karlsruhe, 1.10.1991-8O 517/89, n.v.

+ Bei einem Computersystem für Ärzte stellt es nach Auffassung des KG Berlin einen Mangel wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften dar, wenn auf Überweisungsformularen das maschinelle Ankreuzen bzw. Ausfüllen wesentlicher Teile des unteren Formularabschnitts nicht möglich ist, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur teilweise und vertrauensärztliche Berichte gar nicht ausgedruckt werden können, obwohl laut Leistungsbeschreibung alle nach der ärztlichen Behandlung benötigten Formulare wie z.B. Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Orginal ausdruckbar sein sollten. KG Berlin CR 1986, 643, 645

+ Computeranlage muss ausserdem während eines Druckvorgangs Sicherung gegen Programmlöschung bei einer Abschaltung des Systems oder infolge eines Stromausfalls oder aufweisen. OLG Stuttgart CR 1987, 230

+ Wenn "ö"-Zeichen nicht auf dem Bildschirm ausgegeben wird und auch nicht ausgedruckt werden kann. Unerheblich, daß der Lieferant keine Zusicherung für die Möglichkeit des Ausdrucks eines "ö" gegeben hat. OLG Stuttgart CR 1987, 230

+ Bei einem Programm zur Kundenverwaltung eines Gewerbebetriebs, wenn unzutreffende Mahnungen ausgedruckt und beim Ausdruck von Preisetiketten kein gerundeter Barzahlungspreis angegeben wird. LG Kempten CR 1988, 738, 740

+ Computerprogramm, das zu verteilende Warensendungen nach deren Inhalt und Adressen geordnet ausdrucken soll, ist fehlerhaft, wenn hierbei statt aller Umlaute Fragezeichen gedruckt werden, weil dieses Arbeitsergebnis für den Anwender infolge des großen Überprüfungsaufwand und der nicht unter allen Umständen gewährleistete Rekonstruierbarkeit wertlos sei. OLG München, 15.02.1989, 27 U 386/88, CR 1990, 646

+ Zu geringe Druckgeschwindigkeit, die den sinnvollen Einsatz der Anlage nicht zulässt; Antwortzeit von 5 Minuten zwischen Bildschirmausgabe oder 2 Sekunden zwischen Eingabe und Bildschirmwiedergabe. LG Ravensburg, 31.5.1990-5O 1537/89, BB Beil.7, 1991, 12

+ Der Ausdruck von Fragezeichen an Stelle von Umlauten (Fußnote) LG Augsburg, CR 1989, 22 (Fußnote); ähnlich OLG Stuttgart, CR 1988, 296f (Heute sicherlich bei allen zu bezahlenden Programmen)

+ Das Fehlen von Druckersteuerzeichen für einen gängigen Drucker OLG Nürnberg, Beil. 13 zu BB 1998, 17

+ Zu lange Ausdruckszeit bei Listen. LG Bielefeld, IuR 1986, 76

+ Zu langsames Antwortzeitverhalten. OLG Koblenz, Cr 1988, 463 (Fußnote)

+ Wenn ein System, das dreidimensionale Grafiken erstellen soll, mit einer "zweidimensionalen" Grafikkarte geliefert wird. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1591

Keine Mängel sind:

- Nichtansteuerbarkeit eines mit einem Netzwerk ausgelieferten Druckers von allen Arbeitsplätzen aus. OLG Düsseldorf, 19.5.1995-22U 118/94, CR 1995, 600

- Fehlen der Möglichkeit des gleichzeitigen Betriebes von Drucker und Plotter, wenn diese Nutzung nicht vereinbart war (wobei ein entsprechendes Erfordernis nicht bereits aus dem Erwerb einer zweiten Schnittstelle und eines integrierten Softwarepaketes ableitbar ist) LG München I, 20.10.1986-8HKO 7825/86, CR 1987, 96, 98

- Keine Möglichkeit der Ansteuerung eines Laserdruckers von allen Arbeitsplätzen aus, wenn der vorhandene Laserdrucker in ein zu installierendes Netzwerk einbezogen werden soll, zumal, wenn jeder Arbeitsplatz mit einem eigenen Drucker ausgerüstet ist. OLG Düsseldorf, Jur-PC 1995, 3206

e. Schnittstellenkarten / Modem / Monitor / Netzwerk / Akkus / Zubehör

Mängel sind:

+ Erhebliche Störanfälligkeit von an sich Daten fehlerfrei weitergebenden Geräten. LG Zweibrücken, 21.12.1983- 6 O 41/82, DV-R 3, 307 ff

+ Nichtfunktionierenden zugelieferter Modems im Point-of-Sale-System OLG Stuttgart, 23.2.1993-6U 212/95, CR 1994, 152

+ Fortlaufender Ausfall von Schnittstellenkarten, die die Verbindung und den Zugriff auf auswärtigen Rechner ermöglichen sollen, bei Dauerbetrieb, so dass Anwendungszweck (Fußnote) nicht erreichbar ist; laufendes Ausfallen von Schnittstellenkarten, die die Verbindung und den Zugriff auf einen auswärtigen Rechner ermöglichen sollen, so dass die Nutzung des Systems nicht in der vertraglich vorausgesetzten Weise möglich ist. OLG Köln, 29.11.1996, a.a.O.

+ Dauernder Ausfall der DV-Anlage oder Schnittstellenkarten in einem Rechnersystem OLG Köln, NJW-RR 1997, 1415

+ Wenn eine als Mehrplatzsystem bestellte Anlage nur als Einzelplatzanlage funktioniert OLG Köln, NJW-RR 1998, 1591

+ Wenn ein System, das dreidimensionale Grafiken erstellen soll, mit einer "zweidimensionalen" Grafikkarte geliefert wird. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1591

+ Fehlende Mehrplatzfähigkeit eines Rechners (8-bit-Architektur, die nur bedingt für Mehrplatzeinsatz geeignet ist). Aus Netzwerkfähigkeit folgt aber nicht notwendig Mehrplatzfähigkeit eines Programmes. LG Stuttgart, 24.10.1986, DV-R 4, 371

+ Funktionsunfähigkeit eines Streamers wegen Fehlens eines Treibers LG Tübingen, 22.9.1994-1S 121/94, CR 1995, 222

+ Fehlende (z.B. "Novell-")Zertifizierung einer Steuerkarte (Fußnote) für bestimmte Hardware. LG München I, 28.4.1994-7O 6171/91, MRC 1996, 13 (Dürfte nur anzunehmen sein, wenn Zertifizierung technisch erforderlich ist)

+ Zugekaufte Zubehörteile zu einem Rechner, wie etwa eine Festplatte, weisen auch dann einen Mangel auf, wenn sie zwar als solche technisch einwandfrei, aber aufgrund eines betriebsbedingten Mangels des technischen Geräts (SFußnote), zu dem sie gehören, nicht nutzbar sind. AG Recklinghausen, 21.10.1987-15C 432/87, CR 1989, 496

+ Geringe Akkulaufzeit eines Notebooks, rasche Erschöpfung des Akkus im Nichtbetriebstatus. OLG Köln, 10.7.1992-19U 92/91, NJW-RR 1993, 950

+ Betriebsdauer von nur 40- 50 Minuten eines Laptop bzw. Raschere Erschöpfung der Batterien eines Laptop im Nichtbetrieb als im Handbuch angegeben. OLG Köln, 16.10.1992-19U 92/91, BB Beil.13, 1993, 11 + Datenverlust bei Batteriewechsel im Notebook. LG Stuttgart, 19.11.1993-25O-532/92, MRC 1996, 25 + Verwenden eines Eigenbau-Anschlusses OLG Köln, 3.11.1995-19U 72/95, CR 1996, 287 (Fußnote)

+ Nichtübergabe einer Garantiekarte, ohne die der Käufer Wartungs-, Service- und Mängelrechte nicht überall bei entsprechend autorisierten Händlern in Anspruch nehmen kann. AG Essen, 26.10.1987-12 C 285/87, CR 1988, 309

+ Zugekaufte Zubehörteile zu einem Rechner, wie etwa eine Festplatte, weisen auch dann einen Mangel auf, wenn sie zwar als solche technisch einwandfrei, aber aufgrund eines betriebsbedingten Mangels des technischen Geräts (Fußnote), zu dem sie gehören, nicht nutzbar sind. AG Recklinghausen, 21.10.1987-15C 432/87, CR 1989, 496

+ Verwendung von Fremdkomponenten, wenn sich der Kunde dann an mehrere Hersteller wenden muss. LG Saarbrücken, 2.7.1987-1O 340/86, MRC 1987, 12 (Urteil heute sicher veraltet !!!! Kann nur noch gelten, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, Komponenten eines bestimmten Herstellers zu verwenden. Siehe auch nachfolgendes Urteil des AG Nürtingen)

Daher heute in der Regel kein Mangel mehr:

- Komponenten stammen von unterschiedlichen Herstellern Hardware, die aus Komponenten von verschiedenen Herstellern zusammengesetzt wird, ist allein deshalb noch nicht mangelhaft. Anbieter können dem AG Nürtingen zufolge nur im Wettbewerb bestehen, wenn sie ihre PC mit Komponenten von jeweils günstigsten Hersteller bestücken. AG Nürtingen, 8.12.1994; 10C 201/94, CR 1995, 406 Keine Mängel sind:

- Minimale Normabweichung des Bildschirms OLG Köln, 14.1.1994-19U 183/93

- Falschlieferung (Aliud); anstatt des vertraglich vereinbarten und gesondert in Rechnung gestellten Steckmoduls Einbau eines vom Anbieter selbst entwickelten Streamer-Anschlusses. OLG Köln, 1.12.1995-19U 60/95, CR 1996, 287

- Höheres Alter einzelner, an sich funktionsfähiger Systemkomponenten; entscheidend ist der vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Gebrauch, der z.B. bei Pentium-II-Systemen ein anderer sein kann als bei MMX-Systemen. Ausrüstung mit neuesten Komponenten ist freilich heute durchgängig marktüblich, schon im Hinblick auf den Wettbewerb. Der Einbau einer drei Jahre alten Platte kann (auch bei fehlender Gebrauchsbeeinträchtigung im Einzelfall) zu einem deutlichen Wertverlust führen, der etwa bei Leasing den Wiederverkaufswert zusätzlich sinken lässt. OLG Düsseldorf, 25.3.1993-6U 119/92, CR 1993, 429 - Der Einbau einzelner alter Hardwarekomponenten wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist. OLG Düsseldorf, CR 1993, 429 - Wenn die Akkus eines Lap-Tops sich schneller entladen als im Handbuch angegeben. OLG Köln, DuD, 1994, 341 - Nichtverwendbarkeit eines für die Netzwerkverwaltung tauglichen Servers für Anwendungsprogramme. LG Bonn, 5.3.1993-30O 170/92, CR 1994, 687 - Ein hoher Geräuschpegel innerhalb eines Rechners OLG Köln, NJW 1993, S.10


Datensicherung

Mängel sind:

+ Wenn trotz entsprechender Vereinbarung ein Datensicherungsgerät nicht in der Lage ist, selektiv nur einen Teil der gespeicherten Daten zu sichern. OLG Frankfurt, CR 1990, 76

+ Wenn dem Programm ein Datensicherungskonzept fehlt, obwohl eine Datensicherungskomponente vorhanden ist. OLG Köln, Beil. Nr.3 zu BB 1993, 14

+ Fehlende Absicherung gegen Datenverlust durch Erreichen der Kapazitätsgrenze eines Speichers; Hardware ohne Möglichkeit der Datensicherung LG München 2, 3.10.1985-4O 5384/84, DV-R 3, 108

+ Fehlende Beschreibung der Funktion einer Taste zum anwendungswichtigen Sicherungskopieren; die Einstufung als Mangel liegt dann nahe, wenn die an sich vorhandene Dokumentation in diesem Punkt eine Lücke aufweist. Nichterfüllung hingegen, wenn die Dokumentation selbst fehlt. OLG Köln, 22.6.1988-13 113/87, CR 1989, 391f.

Keine Mängel sind:

- Datenverluste können durch verschiedene äußere Einflüsse auftreten, etwa Unterbrechungen der Stromzufuhr. Der Anwender muss diesem "allgemeinen Risiko" eines EDV-Benutzers durch Anfertigung von Sicherungskopien vorbeugen. Er trägt damit aus seiner eventuell bestehenden eigenen Schadensminderungspflicht im Verhältnis zu Vertragspartnern und Dritten Rechnung. LG Kleve, 23.3.1990-3O 356/89, CR 1991, 734


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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