Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 1 - Einführung in das Recht der Lizenzen

1. Einführung in das Recht der Lizenzen

Zuerst wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, was überhaupt eine Lizenz ist. Allgemein ausgedrückt ist eine Lizenz eine Genehmigung Dinge zu tun, die ohne diese Lizenz nicht erlaubt wären. Man erhält mit einer Lizenz also ein Recht zur Benutzung oder zur Nutzung. Mit einer Lizenz bekommt man jedoch nicht nur Rechte, es ergeben sich aus einer Lizenz auch Pflichten, darauf gehen wir in Kapitel 2. genauer ein.

Beispiel:

Das Herstellen einer Sache, die vom Patentgesetz geschützt ist, ist normal verboten. Erwirbt man jedoch die Lizenz ist es erlaubt.

Es gibt kein einheitliches Lizenzgesetz, die Regelungen finden sich in den jeweils betroffenen Rechtsgebieten. Somit bewegt man sich im Lizenzrecht nicht im vollkommen rechtsfreien Raum und die allgemeine Vertragsfreiheit wird von den jeweils gültigen Gesetzen eingeschränkt. Wird die Lizenz international erteilt sind zudem die Vorschriften der einzelnen Länder und verschiedene internationale Abkommen zu beachten.

Beispiel:

Im Markengesetz sind die Lizenzen im § 30 geregelt.

Die Rechtsgebiete, aus denen sich Lizenzen oder Nutzungsrechte ergeben, haben meistens was mit geistigem Eigentum zu tun. Das ergibt sich daraus, dass geistiges Eigentum in Form von Erfindungen oder Innovationen nur schwer als solche vermarktbar sind. Mit der Verteilung von Lizenzen ist dies leichter möglich.

Es fällt recht schwer allgemeine Aussagen über Lizenzen zu treffen. Es sind jedoch stets gewisse Übereinstimmungen in den jeweiligen Gesetzen zu finden, so können ein paar allgemeine Aussagen über die Rechte und Pflichten von Lizenzen getroffen werden.

In manchen Gesetzen wird nicht von einer Lizenz gesprochen, sondern es ist dann von einem Nutzungsrecht die Rede. Lizenzen und Nutzungsrechte haben jedoch die gleiche Bedeutung und die folgenden Ausführungen sind grundsätzlich für beides anwendbar.

Die Einnahmen aus Lizenzverträgen können bei manchen Unternehmen einen erheblichen Anteil am Umsatz ausmachen. Bei Softwareunternehmen werden so regelmäßig nicht nur die Produkte selbst, sondern die Lizenz zur Nutzung des Produktes verkauft. Nach Schätzungen machen Lizenzeinnahmen der Börsennotierten Unternehmen etwa 11 % der Nettogewinne aus. Die Tendenz des Umsatzes der Lizenzeinnahmen ist klar steigend.


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Stand: Februar 2010


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


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