Lastenhefte in der Automobilzulieferindustrie Tei I - Lastenhefte in der Praxis -

Zur Darlegung der technischen Anforderungen, Erwartungen und Wünsche eines zu entwickelnden Systems oder Produkts wird ein Lastenheft geführt. Ein Lastenheft beinhaltet die Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen, die der Kunde festgelegt hat. Das Lastenheft beschreibt also, „was und wofür“ etwas gemacht werden soll. Ein Pflichtenheft hingegen beschreibt, „wie und womit“ etwas realisiert werden soll. Das Pflichtenheft beinhaltet die vom Lieferanten erarbeiteten Realisierungsvorhaben aufgrund der Umsetzung des Lastenheftes. Die beiden Begriffe werden in der Praxis oftmals synonym verwendet.
Lasten- und Pflichtenhefte sind in erster Linie dazu gedacht, technische Anforderungen, Prüf- und Erprobungsbedingungen an das zu entwickelnde Produkt zu konkretisieren. In letzter Zeit werden sie vermehrt dazu genutzt, rechtliche Anforderungen quasi „über die Hintertür“ in das Vertragsverhältnis einzubringen. Es stellt sich - zumindest sofern keine klare Regelung über die Anwendungsreihenfolge getroffen wurde - oft die Frage, welche Vereinbarung gelten soll, wenn neben einem Lasten- oder Pflichtenheft noch zusätzliche Regelungen wie Rahmenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, lettter of intent, Spezifikationen und/oder Geheimhaltungsvereinbarungen bestehen.
Eine klare Aussage darüber sucht man im Gesetz vergeblich. Individualvereinbarungen stehen über Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hat der Lieferant zusätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertragsgegenstand gemacht, gelten die Regelungen nebeneinander, soweit sie sich nicht widersprechen. Widersprechen sie sich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel, wonach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen der sie verwendet Anwendung finden sollen, gilt wiederum etwas anderes. Hier begründen sich juristische Probleme, die beispielsweise im Gewährleistungsfall zu erheblichen Diskussionen mit dem Vertragspartner führen können. Anstatt sauber zu trennen und im Lastenheft lediglich die vorgesehenen technischen Regelungen zu treffen, finden sich dort rechtlichen Regelungen, mit denen der Kunde eine Verbesserung seiner Rechtsposition herbeigeführt hat. Dies birgt Gefahren für den Lieferanten, insbesondere wenn er ein Lastenheft vorschnell unterzeichnet.


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Stand: 01.07.2007


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Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
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Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:

  • Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

  • AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
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Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

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