LEASING - WAS IST DAS ? EINE EINFÜHRUNG

Unter „Leasing“ versteht man die Vermietung von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens. Dies geschieht meist unter Einschaltung von sog. Leasinggesellschaften, die das Vermietungsgeschäft betreiben.

Gegenstände des Leasings können bspw. Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, Elektrogeräte, Kraftwagen und auch Immobilien sein. Diese erwirbt der Leasingnehmer zum Gebrauch auf Zeit und zahlt neben einer Anzahlung monatliche Leasingraten an den Leasinggeber, die man als Unternehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.

Rechtlich wird der Leasingvertrag „in erster Linie“ (Fußnote) nach Mietrecht (Fußnote) beurteilt.
Denn der Leasingvertrag ist durch das Element der Gebrauchsüberlassung geprägt. Dazu kommen allerdings noch andere Elemente, die den Leasingvertrag von einem Mietvertrag unterscheiden: so ist typisch für einen Leasingvertrag, dass der Leasinggeber die Investition des Leasingnehmers vorfinanziert.
Anders als beim Mietvertrag hat der Leasingnehmer auch keine mietrechtlichen Ansprüche gegen den Leasinggeber, weil sich letztgenannter davon in seinen AGB befreit. Dafür hat der Leasingnehmer allerdings kaufrechtliche Ansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjekts.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Februar 2004


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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