Kündigung wg ausländerfeindlichen Äußerungen
Rechtssprechung zum Gleichbehandlungsgesetz
Urteil Arb.G Berlin von 05.09.2006, Aktenzeichen: 96 Ca 23147/05
Die Parteien streiten um eine fristlose und zwei fristgemäße Kündigungen wegen ausländerfeindlicher herabwürdigender Äußerungen des Kl. gegenüber einem deutschen Arbeitskollegen polnischer Herkunft.
Leitsätze
· Es ist einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, einen Arbeitnehmer zu
beschäftigen, der die ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt.
· Ausländerfeindliche Äußerungen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten stellen grundsätzlich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
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Stand: Dezember 2025
Gericht / Az.: Urteil Arb.G Berlin von 05.09.2006, Aktenzeichen: 96 Ca 23147/05
Normen: AGG