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Kündigung wg ausländerfeindlichen Äußerungen

Rechtssprechung zum Gleichbehandlungsgesetz

Urteil Arb.G Berlin von 05.09.2006, Aktenzeichen: 96 Ca 23147/05

Die Parteien streiten um eine fristlose und zwei fristgemäße Kündigungen wegen ausländerfeindlicher herabwürdigender Äußerungen des Kl. gegenüber einem deutschen Arbeitskollegen polnischer Herkunft.

Leitsätze
· Es ist einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, einen Arbeitnehmer zu
beschäftigen, der die ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt.

· Ausländerfeindliche Äußerungen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten stellen grundsätzlich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025


Gericht / Az.: Urteil Arb.G Berlin von 05.09.2006, Aktenzeichen: 96 Ca 23147/05
Normen: AGG

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