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Kündigung des Handelsvertretervertrages - Gestaltung rechtlicher Kündigung und Schutz vor unberechtigter Kündigung


Das Handelsgesetzbuch sieht einige zwingende Regelungen vor, die beide Kündigung von Handelsvertreterverträgen zu beachten sind. Daneben bestehen etliche Regelungen, die sich aus der Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht ergeben.

Wir gestalten Kündigungen von Handelsvertreterverträgen für Handelsvertreter und Geschäftsherren.

Wir prüfen Kündigungen auf Einhaltung der vor Kündigung zu berücksichtigenden Maßnahmen sowie der Fristen.

Wir beraten vor Kündigungen über die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für den kündigenden sowie für den gekündigten Vertragspartner - insbesondere hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Handelsvertreterausgleich.

Wir vertreten Vertragspartner gegen unberechtigte Kündigungen und schützen dadurch die Rechtsposition für den Betroffenen.

Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025