Kündigung des Arbeitsverhältnises eines schwerbehinderten Menschen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnises eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber ist nicht unwirksam, wenn gegen die Vorschriften über die Prävention des § 84 SGB IX verstoßen wurde.

SGB IX § 84
KSchG § 1 Abs. 2
KSchG § 1 Abs. 3 Satz 3
BGB § 134


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=arbeitsrecht&nr=3817


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Stand: 28.02.2003


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Gericht / Az.: Sächsisches LAG - ArbG Bautzen 2 Sa 339/02

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