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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Neue Werte für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die bei den gesetzlichen Krankenkassen - freiwillig oder pflichtversicherten - Beschäftigten wird vom 1.1.2003 an auf 45.900 EUR (Fußnote) festgesetzt. Im Jahr 2003 sind somit die bei Krankenkassen versicherten Arbeiter und Angestellte im gesamten Bundesgebiet nicht krankenversicherungspflichtig, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 45.900 EUR jährlich oder 3.825 EUR monatlich übersteigt. Der Arbeitgeber hat daher zu prüfen, ob das Arbeitsentgelt des bei einer Krankenkasse versicherten Beschäftigten noch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet oder ob bei bisher freiwillig versicherten Arbeitnehmern infolge Unterschreitens der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherungspflicht eintritt. Zu Prüfen ist auch, ob andere Beschäftigte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1.1.2003 krankenversicherungsfrei werden.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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