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Internationales Steuerrecht – Teil 14 – Selbständigkeit


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach  Rechtsanwältin
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de

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Monika Dibbelt  Rechtsanwältin
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Jens Bierstedt  LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Mail: info@brennecke-rechtsanwaelte.de


4.4.2 Selbständigkeit

Nach der Eingliederung der Organgesellschaft fehlt die Selbständigkeit. Danach ist nur der Organträger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer. Die Organgesellschaften sind unselbständige Teile des jeweiligen Organträgers mit der Folge, dass nur ein der gesamten Organschaft umfassendes Unternehmen besteht und daher zunächst einmal alle Umsätze dem Organträger zugerechnet werden. Das bedeutet, dass der Organträger die Lieferungen und Leistungen im Rahmen seines Unternehmens erbringt, indem er sich hierzu seiner Organgesellschaften bedient.

Überdies stellen alle Lieferungen oder sonstigen Leistungen

    • zwischen dem Organträger und den Organgesellschaften oder
    • umgekehrt sowie
    • alle Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen mehreren Organgesellschaften desselben Organträgers

nicht steuerbare Innenumsätze dar, weil es an einem Leistungsaustausch fehlt.

Die Umsätze einer Organgesellschaft sind in jedem Falle dem Organträger unabhängig von dessen Willen als eigene zuzurechnen. Die Organgesellschaft wird wie ein Betrieb im Unternehmen des Organträgers behandelt.

4.4.3 Begründung und Beendigung der Organschaft

4.4.3.1 Begründung der Organschaft

Die Begründung der Organschaft ist ebenso wie ihre Auflösung kein umsatzsteuerbarer Vorgang.

Dem liegt die Tatsache zu Grunde, dass die Aufnahme oder Entlassung der Organgesellschaft kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, weil es seitens der Organgesellschaft an einer Leistung und seitens des Organträgers an einer Gegenleistung fehlt. Die Begründung einer steuerrechtlichen Organschaft hat nicht zur Folge, dass die an der Organschaft beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb führen.

4.4.3.2 Beendigung der Organschaft

Die Organschaft wird insbesondere durch die Auflösung oder Veräußerung der Organgesellschaften oder des Organträgers sowie durch Insolvenz beendet.

4.4.3.2.1 Auflösung der Organgesellschaft oder des Organträgers

Bei der Beendigung einer Organschaft

    • durch Auflösung der Organgesellschaft oder des Organträgers oder
    • durch die Übertragung des Vermögens der Organgesellschaft auf den Organträger

kommt es nicht zu einem steuerbaren Umsatz, wenn die Eingliederung bis zu der Übertragung fortbesteht.

4.4.3.2.2 Liquidation

Dem Grundsatz der Einheit des Unternehmens entsprechend werden bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Organträger und Organgesellschaften insgesamt als eine Einheit betrachtet. Bis die Liquidation abgeschlossen und das vorhandene Gesellschaftsvermögen veräußert ist, rechnet die Organgesellschaft zum Unternehmen des Organträgers.

4.4.3.2.3 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Organgesellschaft beendet die Organschaft. Die Organgesellschaft ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst und damit dem Einfluss des Organträgers entzogen. Das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über das Gesellschaftsvermögen steht dem Insolvenzverwalter zu, so dass sowohl die wirtschaftliche als auch die organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers entfällt.Vom Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an sind deshalb die Umsätze zwischen dem bisherigen Organträger und der bisherigen Organgesellschaft als Außenumsätze steuerbar. Bei Organschaftsverhältnissen wird die Umsatzsteuer vom Organträger geschuldet.

4.4.4 Umfang der Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen im Rahmen einer Organschaft § 4 Nr. 9a UstG

Bei Organschaften kommt es vor,

    • dass ein Mitglied der Organschaft ein Grundstück veräußert,
    • dessen Veräußerung durch ein anderes Mitglied der Organschaft (Makler) vermittelt wurde, und
    • dass der Vermittler vom Erwerber einen Maklerlohn erhält.

In einem solchen Fall werden die Veräußerung und die Vermittlung vom selben Unternehmer durchgeführt. Nach herrschender Meinung wird eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9a UStG für die Vermittlungsleistung nicht gewährt. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG kommt nämlich nur für solche Geschäfte der Organschaft in Betracht, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.

4.4.5 Option bei der Organschaft § 9 UStG

Nach § 9 UStG kann ein Unternehmer in bestimmten Fällen auf eine Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Der Unternehmer muss zu diesem Zweck gegenüber der Finanzverwaltung eine entsprechende Erklärung abgeben. Eine Verzichtserklärung gilt für das gesamte Unternehmen und kann nicht auf bestimmte Betriebe oder Betriebsteile beschränkt werden, d.h. dass alle in einer Organschaft anfallenden Umsätze versteuert werden, wenn der Organträger auf Befreiung verzichtet.

4.4.6 Steuerschuldner bei der Organschaft § 13a UStG

Der Schuldner der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für unentgeltliche Wertabgaben ist grundsätzlich der Unternehmer, also der Organträger. Der Organträger ist Steuerschuldner für alle von der Organschaft getätigten Umsätze und der geschuldeten Steuer. Die von der Organgesellschaft vor Beendigung der Organschaft ausgeführten Umsätze, sind stets dem Organträger zuzurechnen und von diesem zu versteuern. Die Umsätze, die nach Beendigung der Organschaft von der bisherigen Organgesellschaft ausgeführt worden sind, sind in vollem Umfang von dieser als leistendem Unternehmer zu versteuern.

4.4.7 Unberechtigter Steuerausweis

4.4.7.1 Organträger

Der Organträger ist weiterhin Steuerschuldner, als er selbst in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber einem Dritten einen höheren Steuerbetrag ausweist, als er nach dem UStG geschuldet wird. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 14c Abs. 1 UStG („Hat der Unternehmer . . . so schuldet er auch den Mehrbetrag“). Überdies haftet eine Organgesellschaft für eine derartige Steuer, soweit sie von dem Vorgang des Organträgers betroffen ist.

4.4.7.2 Organgesellschaft

Die in den Rechnungen der Organgesellschaft ausgewiesene Umsatzsteuer der jeweiligen Rechnung schuldet grundsätzlich die Organgesellschaft selbst, soweit die Rechnung im eigenen Namen erstellt wurde. Diese Steuerbeträge werden jedoch nicht von der Finanzverwaltung erhoben, weil die Umsätze vom Organträger versteuert werden.

Soweit die in den Rechnungen der Organgesellschaft ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gleichzeitig vom Organträger geschuldet werden z.B.

    • Ausweis einer zu hohen Umsatzsteuer in den Rechnungen der Organgesellschaft oder
    • Ausweis einer Umsatzsteuer in einer Rechnung der Organgesellschaft, der keine Lieferung zugrunde liegt,

schulden die Organgesellschaften diese Beträge selbst.

Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 14c Abs. 2 UStG wonach „. . . schuldet den ausgewiesenen Betrag . . ., obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt“. Überdies ist zu beachten, dass als Haftender der Organträger nicht herangezogen werden kann.


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Internationales Steuerrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-004-5.



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Stand: Juli 2026


Portrait Rechtsanwältin Carola Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

Brennecke & Partner mbB Karlsruhe

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Tel.: 0721 - 20 39 6-21
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Persönliches

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
        mit den Schwerpunkten:
        • Kreditrecht
        • Kreditsicherungsrecht
        • Bankvertragsrecht
        • Bürgschaften
        • Bankzulassungsrecht
      • Leasingrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Leasingvertragsrecht
        • Leasingablösungen
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Erbschafts- und Schenkungssteuer
        • Steuern in der Insolvenz
      • Vertragsrecht

Veröffentlichungen

Im Bank- und Leasingrecht:

  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8

  • Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9

  • Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27

  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4

  • Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0

Im Steuerrecht:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8

  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7

  • Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:

  • Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.

Seminare

Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:

  • Vor- und Nachteile des Leasing

  • optimale Absicherung von gewerblichen Krediten

  • Steuerhaftung des Geschäftsführers

Portrait Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Bremen

Hollerallee 26
28209 Bremen
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Fax: 0421 - 22 41 98 7-9
Mail: kontakt@fasp.de

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Hamburg (Zweigstelle)

Ziegenpfad 19
22549 Hamburg
Tel.: 040 - 33 38 529-4
Fax: 040 - 33 38 529-5
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Münster (Zweigstelle)

Hammer Str. 39
48153 Münster
Tel.: 0231 - 2261496-0
Fax: 0231 - 2261496-1
Mail: kontakt@fasp.de

Persönliches

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Insolvenzrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
        • Unternehmerinsolvenzen
        • Unternehmensinsolvenzen
        • Sanierungsberatung
        • Selbständigkeit in der Insolvenz
        • Restschuldbefreiung
        • Insolvenzanfechtungen
        • Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Steuern in der Insolvenz
        • Haftungsschuldner bei Steuerschulden
        • Steuerstrafrecht
      • Berufsrecht der freien Berufe
        mit den Schwerpunkten:
        • Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
        • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
        • Haftungsinanspruchnahmen
        • Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
        • Vereinbare Tätigkeiten
      • Gesellschaftsrecht

      • Versicherungsrecht

      • Bank- und Kapitalmarktrecht
      • Vertragsrecht

      • Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

Im Insolvenzrecht:

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Im Steuerrecht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2

  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Im Recht der freien Berufe:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

  • Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013

  • Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013

  • Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013

  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013

  • Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013

  • Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012

  • Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012

  • Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012

  • Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012

  • Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011

Im Gesellschaftsrecht:

  • PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

  • Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013

Sonstige:

  • 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
  • Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4

Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.

Seminare

Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:

  • Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung

  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht


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