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Insolvenzantrag für Unternehmer und Unternehmen: Vorbereitung des Regelinsolvenzantrags


Ist eine Insolvenz eines Unternehmens nicht mehr zu verhindern, sind die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften verpflichtet und Inhaber von Einzelunternehmen berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen.

Die einfachste Lösung ist, ein Blatt Firmenbriefpapier zu nehmen, zu schreiben, dass die Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist und als Geschäftsführer zu unterschreiben.
Diese Lösung ist gefährlich.

Der vom Insolvenzgerichte daraufhin bestellte Insolvenzgutachter wird vom Geschäftsführer oder Inhaber umgehend eine Liste von 50 oder 60 Unterlagen einfordern. Sind diese Unterlagen nicht vollständig oder nicht zur Zufriedenheit des Insolvenzverwalters ist es nahe liegend, dass der Insolvenzverwalter nicht der beste Freund des Geschäftsführers oder Inhabers werden wird.
Wir kennen die für ein Insolvenzverwalter erforderlichen Unterlagen, bereiten zusammen mit dem Antragsteller diese Unterlagen vor, sichten diese auf Unstimmigkeiten und sorgen dafür, dass die Unterlagen den Insolvenzverwalter zufrieden stellend und seine Arbeit erleichtern.
Wir bestellen uns als Berater und Vertreter des Geschäftsführers oder Inhabers und begleiten diese in Gesprächen mit dem Insovenzverwalter. Wir sorgen dafür das der Insolvenzverwalter vollumfänglich zufrieden gestellt wird und keinerlei Anlass findet, in seinen Berichten Negatives über unsere Mandanten vermerken zu müssen.
Wir erklären die Rechte eines anderen Verwalters und dessen Grenzen und sorgen dafür, dass der Insolvenzverwalter einerseits möglichst zufrieden gestellt wird und andererseits die Rechte unserer Mandanten wahrt.




Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: November 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.