IT Sicherheit Teil 12/3 Zertifizierungen Anderer


6.3 Zertifizierungen von unabhängigen Anbietern

Neben den nationalen und internationalen Zertifizierungsmöglichkeiten gibt es auch eine Vielzahl von privaten Anbietern, die eigene Zertifikate anbieten.

Bei derlei Firmen handelt es sich meist um IT-Dienstleister, die den Bereich IT-Security besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Diese Dienstleister bieten die Prüfung der Sicherheitslage entweder als reine Dienstleistung an, oder im Rahmen der Anschaffung und Wartung der Hard- und Software.

Diese Zertifizierungsmöglichkeiten müssen nicht zwangsläufig schlechter sein als die staatlichen, allerdings sind hier die Qualitätsunterschiede mitunter enorm. Nicht jeder private Unternehmer, der sich Sicherheitstechnik auf die Fahne schreibt und ein eigenes Zertifikat anbietet, ist wirklich darauf spezialisiert. In der Regel sind die Anforderungen solcher Zertifikate geringer als die Anforderungen nach ISO oder BSI. Folglich ist die zertifizierte Sicherheitslage dementsprechend oftmals nicht auf demselben Niveau.

Ebenso gibt es jedoch auch viele unabhängige Anbieter, die ihr spezifisches Know-how bedarfsgerecht dem Kunden anbieten. Die Kosten für eine solche Prüfung sind darüber hinaus zumeist wesentlich günstiger als ein Zertifizierungsverfahren beim BSI.

Wird von einem Unternehmen in seinem entsprechenden Business und Markt von Vertragspartnern und Kunden kein BSI- oder ISO-Zertifikat erwartet, kann ein Zertifikat eines unabhängigen Anbieters nicht nur Vertrauen wecken. Hat sich ein IT-Security-Fachmann die bestehende Netzwerkarchitektur einmal betrachtet und anschließend auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen, ist bereits viel mehr getan, als wenn gar kein Techniker bestehende Mängel behoben hätte. Dies ist auch im dem Lichte der ganzen oben genannten Haftungsrisiken immer noch empfehlenswert. Letztlich schafft auch ein Zertifikat eines unabhängigen Anbieters beim geneigten Kunden Vertrauen.

 

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Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 03/07


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Das Referat Datenschutzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Schindele ist seit vielen Jahren im IT-Recht für einen weltbekannten IT-Konzern tätig.  
Er berät seit vielen Jahren Unternehmen auf dem Gebiet des Datenschutzrecht.
Er prüft und erstellt Datenschutzhinweise, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen zwischen Unternehmen und Kunden. Er schult Datenschutzbeauftragte und Geschäftsleitungen in allen Fragen des Datenschutzrechtes. Er berät und prüft Datenschutzrechtsfragen in Bezug auf Auslagerungen und Austausch von Daten im internationalen Verkehr (safe harbour u.a.).

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Telematik – Rechtliche Probleme des Datenschutzes
  • Datenverarbeitungsverträge
  • Datenschutz in Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmerüberwachung, Arbeitnehmerdatenspeicherung etc.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
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Telefon: 0711-896601-24

 

Portrait Guido-Friedrich-Weiler Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Weiler berät und schult Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Seine umfassende Lehrerfahrung ermöglicht es ihm, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Spezialthemen wie der Arbeitnehmerüberwachung fortzubilden.

Als Trainer ist Guido-Friedrich Weiler bei diversen Dax-30-Unternehmen anerkannter Spezialist, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen von Datenschutz, Innenrevision oder Compliance geht. In Kooperation mit IT-Sicherheitsunternehmen und Herstellern von Antivirenprogrammen hält er regelmäßig Vorträge zu rechtskonformem Einsatz von IT-Security.

Er publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Fragen der Arbeitnehmerüberwachung.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftragter bei dem Bildungszentraum der Bundeswehr Mannheim

Ferner ist Herr Weiler Referent für

  • Management Circle
  • Haub & Partner
  • IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Datenschutz und Compliance
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Überwachung von Arbeitnehmern: Möglichkeiten und Grenzen
  • Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch interne Revision
  • Recht für Revisoren
  • Persönliche Haftung des Risikomanagers
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema Datenschutz und Videokameras
  • BYOD – Herausforderungen für Arbeitgeber
  • Emailarchivierung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
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Telefon: 0221-165377-85

 


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