Huckepackfinanzierungen bei Leasingverträgen

Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Kfz geleast, Laufzeit 3 Jahre. Nach zwei Jahren benötigen Sie, z.B. aus familiären Gründen, ein größeres Kfz. Sie einigen sich mit der Leasinggesellschaft auf eine Vertragsaufhebung gegen Zahlung einer bestimmten Summe und schließen gleichzeitig einen neuen Leasingvertrag für das größere Kfz. Die Ablösungssumme können oder wollen Sie nicht direkt zahlen. Also wird dieser Betrag der Kalkulation für das neue Kfz zugeschlagen und mit finanziert.
Der neue Leasingvertrag wird also abgelöst vom konkreten Leasingobjekt kalkuliert, es werden „vertragsfremde“ Grundlagen mit einbezogen.
Bei dieser Fallkonstellation kann sich die Frage ergeben, ob die vereinbarten (Fußnote) Leasingraten in einem auffälligen Missverhältnis zur konkreten Leistung des Leasinggebers (Fußnote) stehen und somit sittenwidrig sind.. Bisher hat – soweit ersichtlich – lediglich ein Oberlandesgericht diese Konstellation als sittenwidrige Wucher angesehen. Um dieser Problematik von Anfang an aus dem Wege zu gehen, wird in der Praxis im neuen Leasingvertrag meist offengelegt, dass die vereinbarten Leasingraten nicht lediglich auf dem Kaufpreis des Leasingobjektes beruhen, sondern darüber hinaus, sonstige Forderungen des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer beinhalten. Im Ergebnis sind also die sog. „Huckepackfinanzierungen“ nicht sittenwidrig – sie sind der in Praxis sogar recht häufig.
Dennoch bleibt im Einzelfall durchaus zu prüfen, ob der Hinweis auf die vertragsfremden Grundlagen tatsächlich deutlich genug sind, um eine Sittenwidrigkeit auszuschließen.


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Stand: Dezember 2009


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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