Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung – Teil 03 – Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


2.3 Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft

Zusammenschlüsse Mehrerer zur gemeinsamen Zweckverfolgung können in vielfältiger Form gegründet werden.

2.3.1 Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft

Die grundsätzliche Unterscheidung besteht dabei zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften.

Üblicherweise unterscheidet man Gesellschaften danach, ob sie eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen und somit als eigenständige juristische Personen auftreten oder ob sie keine Rechtsfähigkeit besitzen. Alle Gesellschaftsformen sind dabei auf zwei Grundtypen zurückzuführen, die ihre grundsätzlichen Regelungen im BGB haben. Dies ist einerseits die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 f. BGB und andererseits der eingetragene Verein, §§ 21 f. und 55 f. BGB. Die auf den Grundtyp der BGB-Gesellschaften beruhenden Gesellschaften sind die Personengesellschaften, die auf den Grundtyp des eingetragenen Vereins aufbauenden Gesellschaften sind juristische Personen. Juristische Personen haben eine eigene Rechtsfähigkeit, Personengesellschaften haben keine eigene Rechtsfähigkeit.

Im Einzelfall ist die Unterscheidung zwischen einer Personengesellschaft oder einem Verein nicht unproblematisch.

2.3.1.1 Abhängigkeit des Bestands der Gesellschaft von den Gesellschaftern

Typisches Wesensmerkmal einer Personengesellschaft ist, dass der Zusammenschluss auf persönlichem Vertrauen beruht, das sich die Gesellschafter gegenseitig entgegenbringen. Aus diesem Grund ist der Bestand einer Personengesellschaft grundsätzlich von der unveränderten Zusammensetzung des Gründungspersonenkreises abhängig. Daraus folgt, dass - soweit keine anderen Regelungen erfolgt sind - die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters beendet wird.

Im Gegensatz dazu ist der Bestand eines Vereins oder einer anderen juristischen Person grundsätzlich von einem Wechsel der Mitglieder bzw. Gesellschafter unabhängig. Der Zweck des Zusammenschlusses soll die Einzelpersönlichkeit des Einzelnen überdauern. Ein Verein oder eine juristische Person kann daher auch dann fortbestehen, wenn lediglich nur noch ein Gesellschafter/ Mitglied vorhanden ist.

2.3.1.2 Anzahl der Gesellschafter

Eine GmbH oder eine AG können sogar als 1-Personen-Gesellschaft gegründet werden.

Es ist vielfach diskutiert worden, ob auch eine Personengesellschaft als 1-Personen- Gesellschaft fortbestehen kann. Eine Gründung einer Personengesellschaft mit weniger als zwei Personen ist ausgeschlossen. Dennoch wird teilweise vertreten, dass eine Personengesellschaft bei entsprechender vertraglicher Regelung auch nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters als Personengesellschaft fortbestehen kann. Dieser Ansicht wird jedoch im Wesentlichen unter Berufung auf das der Personengesellschaft immanente Gesamthandsprinzip und auf die Sozietätskonstruktion der Personengesellschaften weit überwiegend abgelehnt. Sofern der Gesellschafter einer Personengesellschaft alle Anteile erwirbt oder der zweitletzte Gesellschafter ausscheidet, endet das Gesellschaftsverhältnis durch Konfusion, d.h. durch die Vereinigung der Reststellungen in einer Person. Die Gesamthand der Personengesellschaft erlischt in diesem Fall ohne Auseinandersetzung. Aus diesem Grund wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Fortbestand einer Personengesellschaft mit nur noch einem Gesellschafter als nicht möglich angesehen.(Fußnote)


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschafticher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-59-5.


 

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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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Ãœber die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

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