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Grenze des § 18 KWG auf 750.000 € erhöht: Erleichterte Finanzierung für den Mittelstand?

Bisher waren die Banken bei Vergabe von Krediten einem rigiden Aufsichtsrecht unterworfen. Bereits bei Kreditvolumina von insgesamt 250.000 € waren die Banken verpflichtet, regelmäßig streng reglementierte Auskünfte bei ihren Kunden anzufordern. Taten sie dies nicht, drohte den Bankvorständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Der Bundesgesetzgeber hat nach langem Einwirken durch die Banken nunmehr die Offenlegungsgrenze gem. § 18 KWG von 250.000 € auf 750.000 € angehoben. Hierdurch sollen Wettbewerbsnachteil im internationalen Wettbewerb behoben werden; in Österreich galt zum Beispiel schon lange die Grenze von 750.000 €. Das Gesetz ist zum 28.05.2005 in Kraft getreten.

Hinzu kommt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 09.05.2005 die Regulierungen aufgehoben hat, mit denen sie den Banken vorschrieb, wie diese § 18 KWG im einzelnen auszulegen hatten. Nunmehr müssen die Banken ihr eigenes Überwachungssystem aufbauen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Banken ihre neugewonnene Freiheit nutzen werden. Der Gesetzgeber verbindet jedenfalls mit diesen Erleichterungen die Hoffnung, dass der Mittelstand wieder leichter und günster an Finanzierungen kommt.

 


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Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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