Gewerbesteuer - Teil 25 - Gewerbesteuer und Reform
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
9. Gewerbesteuer und Reform
Die Gewerbesteuer ist sehr reformbeständig, da sich die Gemeinden bislang immer erfolgreich gegen etwaige Reformen gewehrt haben und alle Änderungen am bestehenden System zu ihren Gunsten erfolgten. Es gibt in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion dennoch zahlreiche Reformmodelle. Diese befassen sich vorwiegend mit einer Ersetzung der Gewerbesteuer durch andere Geldquellen, teilweise aber auch mit Strukturverbesserungen des gegenwärtigen Gewerbesteuergesetzes. Mittlerweile haben die Reformmodelle dabei eine derartige Schar angenommen, dass sie in ihrer vollen Breite nicht mehr zu überblicken sind. An dieser Stelle werden daher nur die beiden wichtigsten Reformmodelle dargestellt.
9.1 Wertschöpfungssteuerr anstatt Gewerbesteuer
Als Ersatz für die Gewerbesteuer wurde vor allem in den 1980-er Jahren die Wertschöpfungssteuer erwogen (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1982). Sie wäre anders als die jetzige Gewerbesteuer von allen Betrieben (auch solchen der Land- und Forstwirtschaft sowie von Freiberuflern und Selbstständigen) zu entrichten und hätte eine besonders breite Bemessungsgrundlage (Umsätze abzüglich der Vorleistungen). Dagegen spricht jedoch, dass trotzdem die Privathaushalte nicht zu den Steuerzahlern gehören. Zudem würde der Gewinn als maßgebliches Kriterium wegfallen, sodass die Wertschöpfungssteuer auch anfallen würde, wenn ein Betrieb Verluste erleidet. Damit könnte ein Betrieb noch weiter in die Krise rutschen – ein unerwünschter, aber notwendiger Nebeneffekt der Umsatzbesteuerung.
9.2 Gemeindesteuer bzw. „Gemeindewirtschaftssteuer“ anstatt Gewerbesteuer
In jüngerer Zeit wurde erwogen, ob ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer zu gerechteren Ergebnissen führen würde, der nur im Fall der Gewinnerzielung zu zahlen ist (vgl. Wissenschaftlicher Arbeitskreis „Steuerrecht“ 2010). Dieser könnte die Nachteile der Wertschöpfungssteuer kompensieren und die Gemeinden hätten das Recht, selbst über die Höhe des Zuschlags zu entscheiden. Damit wären sowohl Betriebe als auch Privathaushalte dieser Steuer unterworfen. Zudem würde dies das Besteuerungsverfahren wesentlich erleichtern. Nachteilig wäre aber auch hier, dass die Gemeinden erneut frei über die Höhe des Zuschlags bestimmen könnten, wodurch es zu Standortvorteilen bzw. umgekehrt auch zu Standortnachteilen kommen kann.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Gewerbesteuer“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, und Patrick Christian Otto, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-90-8.
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Stand: Januar 2019
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