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Gewerbeanmeldung bei Verlagsgründung

Da zur Eintragung eines Verlages beim Börsenverein des deutschen Buchhandels die Vorlage einer Gewerbeanmeldung erforderlich ist, muss diese vor der Aufnahme der Tätigkeit des Verlages erfolgen.

Welche Rechtsform für den zu gründenden Verlag gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Möglich ist eine Gründung als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Wenn der Verlag als Vollexistenz aufgebaut werden soll, ist eventuell auch eine Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) anzuraten.

Der Verlagsname setzt sich bei einem Einzelunternehmen im Normalfall nach dem Muster ,,Verlag Vorname Nachname`` zusammen. Es ist jedoch auch möglich dem Verlag einen eigenen Namen zu geben. Allerdings muss auch bei dieser Variante der Name des Inhabers mit genannt werden - zum Beispiel ,,Reisebuch-Verlag Vorname Nachname``.
Nicht möglich sind Verlagsnamen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder gleichzeitig eine Werbebotschaft enthalten. Bei Gründung als GbR ist auch eine Bezeichnung in allgemeiner Form, also zum Beispiel ,,Reisebuch-Verlag GbR`` möglich.
Es ist auf jeden Fall anzuraten eine markenrechtliche Recherche beim DPMA durchzuführen und bei der Buchhändler-Vereinigung anzufragen, ob der geplante Verlagsname noch frei ist.

Bei der Gründung als GbR ist außerdem der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit den potentiellen Partnern nötig. Eine anwaltliche Beratung ist vor Abschluss und Unterzeichnung eines solchen Vertrages unbedingt anzuraten, da darin grundsätzliche Dinge wie Vertretungsberechtigung, Sitz der Gesellschaft, Gewinn- und Verlustquoten oder die Frage der Fortführung der gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters geregelt werden.

Angemeldet wird der Verlag beim Gewerbeamt der Stadt durch Abgabe des entsprechenden Formulars (gegebenenfalls muss der Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden). Daraufhin erhält man einen Gewerbeschein und der Verlag ist offiziell gegründet.
Das Ordnungs- oder Gewerbeamt meldet die Verlagsgründung automatisch dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer und dem statistischen Landesamt. Darum muss man sich also nicht selbst kümmern.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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