Logo Brennecke & FASP Group

Freiberufler und Gewerbetreibende: Steuerliche Rückstellungshöhe ist auf den Ansatz in der Handelsbilanz begrenzt

| Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz den handelsrechtlichen Wert nicht übersteigen. Diese Sichtweise der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht (Fußnote) Rheinland-Pfalz jüngst bestätigt. |

Unterschiede können sich u. a. aus dem unterschiedlichen Abzinsungszeitraum ergeben. Steuerlich ist bei Sachleistungsverpflichtungen nämlich der Zeitraum bis zum Erfüllungsbeginn maßgebend. Da handelsrechtlich indes auf das Ende der Erfüllung abgestellt wird, ergibt sich hier eine höhere Abzinsung und somit ein niedrigerer Wert.

Beachten Sie | Ob die (Fußnote) Deckelung der Rückstellungshöhe wirklich zulässig ist, wird der Bundesfinanzhof in der Revision entscheiden müssen.

Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.12.2016, 1 K 1912/14, Rev. BFH Az. I R 18/17, Abruf-Nr. 193496 unter www.iww.de.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 06-2017


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosSteuerrecht