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Franchisekonzepte – Beratung beim Aufbau von Franchisesystemen


Neue Franchisesysteme müssen ihre Franchiseverträge grundlegend selbst entwickeln. Die Übernahme von Standardvertragsmustern spart am Anfang einige wenige Euro. Dies führt nach wenigen Jahren in die Sackgasse, da die erforderlichen Anpassungen an die Eigenheiten des eigenen Franchise-Systems nicht entwickelt wurden.

Neue Franchisesysteme sind verpflichtet den ersten Franchisenehmern besondere Informationen zu geben und sie nicht immer glauben zu lassen, das es sich um ein eingeführtes System handele. Hieraus könnten sich andernfalls Haftungsrisiken und Schadensersatzansprüche ergeben.

Schließlich ist an die Zeit nach den ersten Jahren des Aufbaus zu denken. Eine betriebswirtschaftlich schlagkräftige Führung eines Franchise-Systems erfordert gewisse Kontrolle und Bindungsmechanismen, die Franchisenehmer in das Unternehmen einbinden, ohne sie zu knebeln. Sind diese Regelungen anfangs nicht enthalten, erfordert es einen ungeheuren Kraftaufwand, mit den bestehenden Franchisenehmern eine neue Vertragsgrundlage auszuhandeln. Die hiermit verbundenen Kosten übersteigen die Anfangsinvestitionen für einen zukunftstauglichen Vertrag um ein Vielfaches.

Franchisesysteme, die Franchisenehmer zu eng knebeln, ersticken nach einiger Zeit an dem von ihnen selbst geschaffenen schlechten Ruf.

Wir entwickeln Franchiseverträge für neue Franchisesysteme.
Wir beraten dabei insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Kontrollmechanismen zur Überwachung der Geschäftsentwicklung im Interesse aller Beteiligter.
Wir beraten hinsichtlich der Erforderlichen Regelungen für die Zeit nach dem Start des Franchise-Systems.

Wir empfehlen eine für alle Beteiligten ausgewogene Gestaltung im Interesse einer langfristigen positiven Entwicklung.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Januar 2026