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Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 24 – Erwachsenenadoption

10. Erwachsenenadoption

Wie oben bereits beschrieben, bestimmt sich die zu zahlende Steuer zum einen nach dem Näheverhältnis des Schenker / Erblassers zum Beschenkten / Erben und zum anderen nach dem Wert des Vermögens. Die Höhe des Vermögens ist zumeist nicht beeinflussbar, denn angenommen Sie übertragen ein Grundstück, hat dieses einen festgeschriebenen Wert. Sie können aber durch eine Erwachsenenadoption den Beschenkten oder zukünftigen Erben in eine andere, günstigere Steuerklasse bringen.
Die Adoption wird durch das Familiengericht nicht in Frage gestellt. Sie wird aufgrund des Überwiegend der familienrechtlichen Zwecke genehmigt.

Sie scheitert nicht daran, weil damit auch erbschaftsteuerliche Gründe verfolgt werden.
Durch die Adoption erlangt der Angenommene die Stellung eines Kindes, gemäß § 1754 BGB, wobei der Ehegatte oder Lebenspartner des Annehmenden nicht mit dem Angenommenen und dessen Ehegatte oder Lebenspartner nicht mit dem Annehmenden verschwägert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bleibt bei der Adoption Volljähriger jedoch unverändert bestehen §1770 BGB.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt, und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8.


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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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